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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7870
Was ändert sich?
Arbeitslos melden, Anträge stellen und Beratungsgespräche sollen künftig vor allem digital gehen: Erstgespräche per Videotelefonie statt in der Agentur, kein täglicher Briefkastencheck mehr, und Arbeitgeber beantragen Kurzarbeitergeld verpflichtend elektronisch.
Ab wann: Grundsätzlich 1. Januar 2027; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Stufen am 1. April 2027, 1. Juli 2027, 1. Januar 2028, 1. Juli 2028 und 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Maßnahmen zur bürgerfreundlicheren, transparenteren, effizienteren und unbürokratischeren Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung sowie zur Stärkung der Arbeitsvermittlung als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA): …
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weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsabläufe der BA, u.a. Vereinfachung der digitalen Arbeitslosmeldung und Vorrang der Nutzung elektronischer Übermittlungswege für Antragstellungen, Entfall des Schriftformerfordernisses beim Vermittlungsvertrag zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitssuchenden, verpflichtende digitale Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber, stärkere digitale Vernetzung der BA mit anderen Trägern, z.B. den Krankenkassen, Einsatz von Videotelefonie bei Beratungsgesprächen, Lockerung des Erreichbarkeitsrechts bei Arbeitslosigkeit durch Nutzung digitaler Kommunikation; Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch einen einfacheren Kooperationsplan, Ermöglichung der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung), Einführung einer Reallaborklausel zum Testen neuer Prozesse und Instrumente in der Arbeitsverwaltung, Stärkung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Verbesserungen beim Weiterbildungs- und Ausbildungsgeld, Verwaltungsvereinfachungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Verlängerung der Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen, Regelungen zum Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung; Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau
Wer ist betroffen?
- Arbeitslose und ArbeitsuchendeEntlastung und Belastung
Arbeitslosmeldung und Anträge laufen künftig vorrangig digital, Beratungsgespräche können per Videotelefonie stattfinden, und der werktägliche Briefkasten-Check entfällt; dafür werden Eigenbemühungen in einem Kooperationsplan verbindlich festgelegt.
Zu tun: Anträge und Arbeitslosmeldung möglichst über die Online-Formulare der Bundesagentur für Arbeit stellen
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„Nach dem Prinzip „digital first“ sollen über die allgemeine Regelung in § 60 SGB I hinaus auch Anträge künftig vorrangig digital über die online- Formulare der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.“
- Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der ArbeitsagenturEntlastung
Weniger Fahrten und Wartezeit: insgesamt rund 942 000 Stunden und rund 8 Millionen Euro Sachaufwand weniger pro Jahr, unter anderem durch gesparte Fahrtkosten von je 3,10 Euro.
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„Vielmehr werden sie jährlich um einen Zeitaufwand von insgesamt rund 942 000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 8 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet.“
- Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld beantragenEntlastung und Belastung
Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss künftig elektronisch gestellt werden; das spart pro Fall rund 37 Minuten, eventuell fallen aber Kosten für ein Modul im Entgeltabrechnungsprogramm an.
Zu tun: Kurzarbeitergeld elektronisch aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal beantragen
Laut Entwurf 340.000 Betroffene
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„Beim Kurzarbeitergeld, bei der Meldung von Arbeitskampfmaßnahmen an die Bundesagentur für Arbeit und bei der Antragstellung für die Erprobung einer Beschäftigungsperspektive wird eine verpflichtende digitale Antragstellung für Arbeitgeber aufgenommen.“
- Unternehmen, die Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellenEntlastung
Die Bestellung muss nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen; das spart je Unternehmen rund 1,84 Euro an Zeit- und Portokosten.
Laut Entwurf 280.000 Betroffene
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„Die Verpflichtung zur schriftlichen Bestellung von Betriebsbeauftragten wird abgeschafft.“
- Private ArbeitsvermittlerEntlastung
Vermittlungsverträge mit Arbeitsuchenden brauchen keine Unterschrift auf Papier mehr, sondern nur noch Textform.
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„Dadurch sinkt der bürokratische Aufwand für Arbeitsuchende und Vermittler und zugleich wird der Schutz der Arbeitsuchenden durch das weiterhin bestehende Erfordernis, den Vertrag in Schriftzeichen niederzulegen, aufrechterhalten.“
- Selbstständige und Gründerinnen und GründerEntlastung
Die Frist für den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird verlängert, der Zugang wird attraktiver ausgestaltet.
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„Mit der Fristverlängerung beim Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige werden positive Impulse für Gründerinnen und Gründer gesetzt.“
- Menschen, deren Krankengeldbezug ausläuftEntlastung
Die Arbeitsagentur erfährt künftig elektronisch vom Ende des Krankengeldbezugs und berät von sich aus über mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
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„Dieser Informationsaustausch soll der Bundesagentur ermöglichen, Personen, deren Krankengeldbezug ausläuft, initiativ zu möglichen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld zu beraten, um eine nahtlose Absicherung zu verbessern.“
- Menschen mit Behinderung in Ausbildung (Ausbildungsgeld)Entlastung
Beim Ausbildungsgeld werden die Kosten der Wohnung im Rahmen der Teilhabeleistungen künftig besser übernommen.
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„Durch die Verbesserungen im Ausbildungsgeld bei der Übernahme der Kosten der Wohnung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe (§§ 123, 124 SGB III) ergeben sich jährlich Mehrausgaben in Höhe von rund 6 Millionen Euro.“
- Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sindEntlastung
Mit der neuen Job-to-Job-Erprobung können sie bei einem anderen Arbeitgeber testen, ob ein neues Arbeitsverhältnis passt, bevor Arbeitslosigkeit eintritt.
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„Ziel ist, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mit einem anderen Arbeitgeber zusammenzuführen, damit diese prüfen können, ob sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen wollen.“
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Blick auf KurzarbeitergeldBelastung
Kurzarbeitergeld ist im öffentlichen Dienst künftig ausgeschlossen.
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„Dazu zählen etwa der Verzicht der Einbringung von Erholungsurlaub beim Kurzarbeitergeld, der Ausschluss von Kurzarbeitergeld im Öffentlichen Dienst und die Klarstellung des Verhältnisses von Krankengeld und Kurzarbeitergeld.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Mit dem Gesetzentwurf sind Mehrausgaben in Höhe von rund 8 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 11 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 verbunden. Mehr- und Minderausgaben nach Gebietskörperschaft und Jahr 2026 2027 2028 2029 in Mio. Euro Bund - 0 0 0 Länder - - …
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- - Kommunen - - - - Bundesagentur für Arbeit - 8 11 11 insgesamt - 8 11 11 Darüber hinaus fallen in Erfüllung der mit diesem Gesetzesentwurf verbundenen Regelungen bei der Bundesagentur für Arbeit auf Basis ihrer Personal- und Sachkostenpauschalen nach vollem Inkrafttreten jährliche Personal- und Sachkostenbedarfe in Höhe von rund 0,2 Millionen Euro sowie einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von rund 8,1 Millionen Euro an (dies enthält bereits den unter E.3. dargestellten Erfüllungsaufwand und fällt nicht zusätzlich zu diesem an).
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein neuer Erfüllungsaufwand. Vielmehr werden sie jährlich um einen Zeitaufwand von insgesamt rund 942 000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 8 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet. …
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Die Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein laufender Erfüllungsaufwand. Vielmehr wird sie pro Jahr um rund 11 Millionen Euro entlastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Die Entlastung betrifft vollständig Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Neue Informationspflichten werden durch dieses Gesetz nicht eingeführt, somit entstehen keine Kosten. Die Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesagentur für Arbeit entstehen durch dieses Gesetz mittelfristig Entlastungen beim Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 0,3 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 7,9 Millionen Euro. Die Be- und Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel.
- Weitere Kosten
Für die Wirtschaft, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 436/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7870
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: 1. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Katja Mast · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Arbeit und Soziales25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12104D
- Jan Feser · MdB, AfD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12105C
- Dr. Markus Reichel · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12107A
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12108A
- Cem Ince · MdB, DIE LINKE25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12109A
- Jens Peick · MdB, SPD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12109D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12110C