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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7870

Was ändert sich?

Arbeitslos melden, Anträge stellen und Beratungsgespräche sollen künftig vor allem digital gehen: Erstgespräche per Videotelefonie statt in der Agentur, kein täglicher Briefkastencheck mehr, und Arbeitgeber beantragen Kurzarbeitergeld verpflichtend elektronisch.

Ab wann: Grundsätzlich 1. Januar 2027; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Stufen am 1. April 2027, 1. Juli 2027, 1. Januar 2028, 1. Juli 2028 und 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur bürgerfreundlicheren, transparenteren, effizienteren und unbürokratischeren Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung sowie zur Stärkung der Arbeitsvermittlung als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA): …

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weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsabläufe der BA, u.a. Vereinfachung der digitalen Arbeitslosmeldung und Vorrang der Nutzung elektronischer Übermittlungswege für Antragstellungen, Entfall des Schriftformerfordernisses beim Vermittlungsvertrag zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitssuchenden, verpflichtende digitale Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber, stärkere digitale Vernetzung der BA mit anderen Trägern, z.B. den Krankenkassen, Einsatz von Videotelefonie bei Beratungsgesprächen, Lockerung des Erreichbarkeitsrechts bei Arbeitslosigkeit durch Nutzung digitaler Kommunikation; Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch einen einfacheren Kooperationsplan, Ermöglichung der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung), Einführung einer Reallaborklausel zum Testen neuer Prozesse und Instrumente in der Arbeitsverwaltung, Stärkung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Verbesserungen beim Weiterbildungs- und Ausbildungsgeld, Verwaltungsvereinfachungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Verlängerung der Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen, Regelungen zum Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung; Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Mit dem Gesetzentwurf sind Mehrausgaben in Höhe von rund 8 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 11 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 verbunden. Mehr- und Minderausgaben nach Gebietskörperschaft und Jahr 2026 2027 2028 2029 in Mio. Euro Bund - 0 0 0 Länder - - …

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- - Kommunen - - - - Bundesagentur für Arbeit - 8 11 11 insgesamt - 8 11 11 Darüber hinaus fallen in Erfüllung der mit diesem Gesetzesentwurf verbundenen Regelungen bei der Bundesagentur für Arbeit auf Basis ihrer Personal- und Sachkostenpauschalen nach vollem Inkrafttreten jährliche Personal- und Sachkostenbedarfe in Höhe von rund 0,2 Millionen Euro sowie einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von rund 8,1 Millionen Euro an (dies enthält bereits den unter E.3. dargestellten Erfüllungsaufwand und fällt nicht zusätzlich zu diesem an).

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein neuer Erfüllungsaufwand. Vielmehr werden sie jährlich um einen Zeitaufwand von insgesamt rund 942 000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 8 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet. …

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Die Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein laufender Erfüllungsaufwand. Vielmehr wird sie pro Jahr um rund 11 Millionen Euro entlastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Die Entlastung betrifft vollständig Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Neue Informationspflichten werden durch dieses Gesetz nicht eingeführt, somit entstehen keine Kosten. Die Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesagentur für Arbeit entstehen durch dieses Gesetz mittelfristig Entlastungen beim Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 0,3 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 7,9 Millionen Euro. Die Be- und Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der One in, one out-Regel.

Weitere Kosten

Für die Wirtschaft, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7870 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 436/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7870
  3. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  4. Bundestag: 1. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.