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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7868

Was ändert sich?

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bekommen mehr Befugnisse, etwa zur Aufklärung im Internet und zum Eingreifen bei bestimmten Gefahren. Die Kontrolle darüber wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Artikel 4 erst am 1. Januar 2033KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Konstitutive Neufassung Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) und Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz – BNDG) als Art. …

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1 und 2 der Vorlage, Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat-Gesetz – UKRatG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung zahlr. §§ in 17 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen, Aufhebung Bundesverfassungsschutzgesetz und BND-Gesetz alte Fassung sowie Artikel 10-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Gesetzentwurf führt beim Bundesnachrichtendienst (BND) - soweit bezifferbar zu einmaligen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro sowie jährlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand von mindestens 35 Mio. Euro pro Jahr. …

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Letztere sind abhängig von der Entwicklung der weltweiten Krisen- und Bedrohungslagen und können höher ausfallen. Der Mehrbedarf wird Gegenstand des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens zum geheimen Wirtschaftsplan des BND und entsprechend zum Zuschusstitel an den BND (Kapitel 0414) für die Jahre 2027ff sein. Der Gesetzentwurf führt beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach eigenen Prognosen zu Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich 269 Mio. Euro zuzüglich derzeit noch nicht konkret bezifferbarer Personalmittel. Als einmaliger Aufwand wird unter Berücksichtigung verfügbarer Mittel ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 97 Mio. Euro prognostiziert. Die jährlichen Ausgaben dienen der Finanzierung von fachspezifischen Aufgaben, die dem BfV durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Darunter sind vor allem Sachkosten für die Aufgabenerfüllung im Bereich der Sachmittel aufgrund gestiegener Mitarbeiterzahlen. Ein erheblicher Anteil entfällt auch auf die Wahrnehmung der nachrichtendienstlichen Mittel und die Weiterverarbeitung von Daten. Der Mehrbedarf des BfV wird Gegenstand des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens zum geheimen Wirtschaftsplan des BfV und entsprechend zum Zuschusstitel an das BfV (Kapitel 0626) für die Jahre 2028 ff. sein. Aufgrund der zusätzlichen Zuständigkeiten des Unabhängigen Kontrollrates und dem damit einhergehenden und notwendigen Aufwuchs der Verwaltungsinfrastruktur entstehen im Einzelplan 22 einmalige Ausgaben in Höhe von schätzungsweise 1,6 Mio. Euro. Dies beinhaltet vornehmlich Ausgaben im Bereich der IT- Infrastruktur und der erforderlichen Arbeitsmittel. Die jährlichen Mehrausgaben im Einzelplan 22 werden ab 2027ff. auf ca. 8,86 Mio. Euro geschätzt, wobei hiervon ca. 0,91 Mio. Euro auf die entstehenden Personalkosten in der Verwaltung (zehn neue Dienstposten, davon sieben im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und einer im mittleren Dienst anfallen), 1,30 Mio. Euro auf die erforderlichen Mittel für Sacheinzel- und Gemeinkosten und Versorgung entfallen, sowie von 0,8 Mio. Euro für die spezifische Infrastruktur (insbesondere VS-konforme Arbeitsplätze und Kommunikationssysteme), die nicht Teil der pauschalierten Einzel- und Gemeinkosten sind. Ebenfalls enthalten sind jährliche Ausgaben in Höhe 5,85 Mio. Euro (Personal-, Sacheinzel- und Gemeinkosten sowie Versorgung) weitere 27 Planstellen/Stellen für Tätigkeiten der gerichtsähnlichen und der administrativen Rechtskontrolle (17 im höheren Dienst, sieben im gehobenen Dienst und drei im mittleren Dienst).. Der Mehrbedarf des Unabhängigen Kontrollrats wird Gegenstand des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027 zum Einzelplan 22 sein. Einsparungen ergeben sich demgegenüber durch den Wegfall der Zuständigkeiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Einzelplan 21) und die Informationsfreiheit und der G10-Kommission (Einzelplan 02, Kapitel 0216). Diese sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu prüfen.

Erfüllungsaufwand

Das geplante Regelungsvorhaben wird vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Bedrohungslage sowohl im In- als auch im Ausland umgesetzt. Mit dem Regelungsvorhaben werden zentrale Fähigkeiten und Kompetenzen des BND und des BfV grundlegend überarbeitet bzw. zugewiesen. …

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Aufgrund seiner Verortung im Bereich der Gefahrenabwehr, der Stärkung der Sicherheitsarchitektur und der Krisenresilienz ist dieses Regelungsvorhaben von dem Prinzip „one in, one out“ („Bürokratiebremse“) ausgenommen. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entstehen zusätzliche Aufwände durch das Bedienen von Ersuchen des Bundesnachrichtendienstes (§§ 12ff.) in Höhe von etwa 50 000 Euro pro Jahr. Die Aufwände werden erstattet. Beim BfV sind für die Ersuchen keine validen Schätzungen möglich, aber auch hier werden Aufwände – wie beim BND – erstattet. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Anpassung der IT-Strukturen entstehen im BND einmalige Erfüllungsaufwände im Umfang von etwa 40 Mio. Euro Nach erfolgter Anpassung der IT- Strukturen entstehen zugehörige betriebliche Aufwände im Umfang von jährlich etwa 15 Mio. Euro. Zudem besteht bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ebenfalls etwa 20 Mio. Euro, insbesondere zur Umsetzung der neuen Befugnisse im Bereich der Eigensicherung. Der jährliche Erfüllungsaufwand ist abhängig von der Entwicklung der weltweiten Krisen- und Bedrohungslagen und kann höher ausfallen. Mit der Umsetzung des Gesetzes entstehen personelle und finanzielle (Mehr-)Aufwände bei dem Unabhängigen Kontrollrat. Der Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat wird auf einmalig 1,6 Mio. Euro und jährlich 8,86 Mio. Euro geschätzt. Für die Anpassung der IT-Strukturen entstehen beim BfV einmalige Erfüllungsaufwände im Umfang von rd. 94 Mio. Euro. Zudem besteht bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rd. 51 Mio. Euro., insbesondere zur Umsetzung der neuen Befugnisse im Bereich der Eigensicherung. Ferner entstehen dem BfV zusätzliche Erfüllungsaufwände in Höhe von rd. 25 Mio. Euro. jährlichen Personalkosten sowie rd. 8 Mio. Euro jährlichen Sacheinzelkosten. Der jährliche Erfüllungsaufwand ist abhängig von der Entwicklung der inländischen Krisen- und Bedrohungslage und kann folglich höher ausfallen. Das Gesetz veranlasst keinen Erfüllungsaufwand im Landesvollzug.

Weitere Kosten

Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf sonstige Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, aus. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. …

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September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7868 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 453/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7868
  3. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
  4. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.