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Gesetz für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 437/26
Was ändert sich?
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss sich künftig nur noch alle sechs statt alle drei Jahre fortbilden. Kleine Lebensmittelbetriebe dürfen Wareneingangsdaten formlos liefern, Meldepflichten entfallen, und Pferdeeinäscherung muss nur noch angezeigt statt genehmigt werden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Einzelmaßnahmen zur Entlastung der Land- und Ernährungswirtschaft von bürokratischem Aufwand sowie zur Vereinfachung behördlicher Verwaltungsabläufe: Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, …
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Ausnahme von verschiedenen Formatvorgaben bei der Rückverfolgung des Wareneingangs von Kleinunternehmern, Aufhebung verschiedener Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sowie Laborverantwortliche für Lebens- und Futtermitteluntersuchungen, Verwendung von Verwaltungsdaten beim Anbau von Nutzhanf, Abbau von Meldepflichten bei der Berufsanerkennung ausländischer Tierärzte, Verzicht auf die Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der GAP-Förderperiode, Umwandlung des Genehmigungsvorbehalts für die Pferdeeinäscherung in eine Anzeigepflicht, Wegfall der Anzeigepflicht für eine Beschaffung von Informationstechnik in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau , Bereinigung zeitlich überholter oder nicht mehr erforderlicher Gesetze und Verordnungen; Änderung versch. §§ von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Aufhebung Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes, Betriebsprämiendurchführungsgesetz, Betriebsprämiendurchführungsverordnung, Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz, Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014, Milch-Sonderprogrammgesetz, Umverteilungsprämiengesetz 2014 Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau
Wer ist betroffen?
- Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Anwender von PflanzenschutzmittelnEntlastung
Die vorgeschriebene Fort- oder Weiterbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde muss nur noch alle sechs statt alle drei Jahre besucht werden.
Zu tun: Fort- oder Weiterbildung innerhalb von sechs Jahren ab erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises besuchen
Laut Entwurf 78.000 Betroffene
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„Sachkundige Personen im Sinne des § 9 Abs. 1 PflSchG sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von nunmehr sechs anstatt wie bisher drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortoder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen.“
- Pferdehalterinnen und PferdehalterEntlastung
Für die Einäscherung eines Pferdes reicht künftig eine Anzeige, eine Genehmigung samt Gebühr ist nicht mehr nötig.
Zu tun: Einäscherung anzeigen statt Genehmigung beantragen
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„Die Umwandlung des Genehmigungsvorbehalts für die Pferdeeinäscherung in eine Anzeigepflicht im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) reduziert den bürokratischen Aufwand für Pferdehalterinnen und Pferdehalter sowie die Verwaltung.“
- Kleine Lebensmittelbetriebe wie Gaststätten und handwerkliche LebensmittelunternehmenEntlastung
Betriebe mit höchstens zwanzig Lieferanten müssen Wareneingangsdaten nicht mehr in ein maschinenlesbares Format bringen, sondern nur noch vollständig und gut lesbar elektronisch übermitteln.
Zu tun: Daten auf Anforderung der Behörde innerhalb der Frist elektronisch übermitteln
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„Bei diesen soll es, wenn der Wareneingang rückverfolgt werden soll, ausreichen, wenn die Daten innerhalb der vorgegebenen Frist in einem vollständigen und gut lesbaren Format, elektronisch übermittelt werden.“
- Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sowie LaboratorienEntlastung
Bestimmte Meldungen an die Behörden entfallen, weil die über das EU-Recht hinausgehenden Meldepflichten gestrichen werden.
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„Zudem werden bestimmte Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sowie Verantwortliche von Laboratorien, die über das EU-Recht hinausgehen, aufgehoben.“
- Betriebe, die Nutzhanf anbauenEntlastung
Wer einen Sammelantrag stellt, muss den Nutzhanfanbau nicht mehr einmal jährlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anzeigen.
Laut Entwurf 600 Betroffene
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„Entlastet werden ca. 600 Betriebe, bei denen einmal im Jahr die Anzeige an die BLE entfällt, für die weniger als eine Stunde veranschlagt wird.“
- Tierärztinnen und Tierärzte mit ausländischem BerufsabschlussEntlastung
Anträge auf Anerkennung des Berufsabschlusses sollen schneller bearbeitet werden, weil die Länder sich gegenseitig informieren und Verfahren bündeln können.
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„Insgesamt können dadurch Anträge gezielter und schneller bearbeitet, Ressourcen eingespart sowie im Ergebnis die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werden nicht belastet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 225 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 12 Millionen Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1 Million Euro. Diese Entlastung entfällt in erster Linie auf die Länder (inkl. Kommunen).
- Weitere Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger entfällt künftig die Gebühr für die Genehmigung zur Pferdekremierung. Dadurch ergibt sich eine jährliche Entlastung in Höhe von 1,3 Tsd. Euro. Auf Seiten der Verwaltung der Länder (inkl. Kommunen) fallen Einnahmen aus dieser Gebührenerhebung weg. Bundesrat Drucksache 437/26 14.08.26 BRFuss AV - AIS - G Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 437/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068