- Familie, Bildung und Gesellschaft
Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8274
Was ändert sich?
Jugendliche mit 14 und 15 Jahren dürfen künftig auch in Begleitung der Eltern keinen Alkohol mehr kaufen oder trinken. Bei Hilfen für Familien gehen Angebote wie ein Kita-Platz oder Gruppenangebote künftig der einzelnen Erziehungshilfe vor.
Ab wann: am Tag nach der Verkündung, Artikel 2 am 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Eltern von 14- und 15-jährigen JugendlichenBelastung
Eltern dürfen ihren 14- und 15-jährigen Kindern in Gaststätten, Geschäften oder in der Öffentlichkeit kein Bier, keinen Wein und keine ähnlichen Getränke mehr erlauben.
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„Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“
- Eltern von Kindern mit Behinderung oder EntwicklungsrisikoEntlastung
Die Beratung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen bleibt dauerhaft bestehen und läuft nicht mehr aus; dafür sind rund 230.075 Beratungsfälle angesetzt.
Laut Entwurf 230.075 Betroffene
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„Die Befristung der Regelung aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum Verfahrenslotsen wird aufgehoben; die Regelung gilt nun unbefristet.“
- Eltern von Kindern mit Unterstützungsbedarf in Kita oder SchuleEntlastung und Belastung
Der Anspruch auf Begleitung in Kita oder Schule kann künftig durch gemeinsam geplante Gruppenangebote erfüllt werden; eine Einzelfallhilfe gibt es, wenn kein passendes Angebot vorhanden ist oder es den Bedarf nicht abdeckt.
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„Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „Kita-Assistenz“ nach dem SGB IX sind davon nicht erfasst.“
- Familien mit kleinen Kindern, die ambulante Erziehungshilfe erhaltenEntlastung und Belastung
Statt einer Familienhilfe kann künftig vorrangig ein Platz in der Kindertagesbetreuung gewährt werden, wenn dieser dem Bedarf gleichermaßen oder besser entspricht.
Laut Entwurf 30.000 Betroffene
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„Es wird angenommen, dass für ein Drittel dieser Fälle vorrangig Kindertagesbetreuung gewährt werden kann.“
- Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in betreuten WohnformenEntlastung und Belastung
Vor einer stationären Erziehungshilfe muss geprüft werden, ob Angebote der Jugendsozialarbeit wie eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform besser oder gleich gut passen.
Laut Entwurf 66.788 Betroffene
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„Dieser Vorrang ist bei der Hilfeauswahl im Rahmen von Hilfe zu Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige zu prüfen.“
- Pflegekinder und PflegefamilienEntlastung
Wird ein Kind in einer Pflegefamilie außerhalb des eigenen Jugendamtsbezirks untergebracht, muss das Jugendamt am Wohnort der Pflegefamilie verbindlicher beteiligt werden.
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„Die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie werden konkretisiert.“
- Unbegleitete minderjährige GeflüchteteEntlastung und Belastung
Die Altersfeststellung wird vereinfacht und es wird genauer geregelt, wann eine ärztliche Untersuchung nötig ist; auch die Fristen im Verteilverfahren werden geändert.
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„Die Prozesse zur Altersfeststellung werden vereinfacht und insbesondere im Hinblick auf das Erfordernis einer ärztlichen Untersuchung konkretisiert.“
- Fachkräfte in der Kinder- und JugendhilfeBetroffen, ohne Kostenfolge
Über den Vorrang von Infrastruktur- oder Regelangeboten entscheiden mehrere Fachkräfte gemeinsam auf Grundlage eines konkreten Eignungsvergleichs.
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„Die Entscheidung über eine vorrangige Gewährung von Infrastruktur- oder Regelangeboten sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte auf der Grundlage eines konkreten Eignungsvergleichs mit erzieherischen Hilfen.“
- Gaststätten und Verkaufsstellen, die Alkohol anbietenBelastung
An 14- und 15-Jährige darf kein Bier, Wein oder ähnliches Getränk mehr abgegeben werden, auch wenn die Eltern dabei sind.
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„Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund: Keine. Für die Länder und Kommunen: Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund: Keiner. Für Länder und Kommunen: Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 20 757 000 Euro. Davon entfallen 20 757 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen).
- Weitere Kosten
Es kommt in folgenden Jahren zu folgenden Einsparungen: 2028: 148,65 Millionen Euro 2029: 153,65 Millionen Euro 2030: 226,65 Millionen Euro 2031: 237,65 Millionen Euro 2032: 325,65 Millionen Euro 2033: 589,65 Millionen Euro 2034: 762,65 Millionen Euro 2035: 975,65 Millionen Euro Ab 2036: …
Mehr lesenWeniger
1.340,65 Millionen Euro BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 441/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. September 2026 · BT-Drs. 21/8274