Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8277

Was ändert sich?

Glasfaser- und Mobilfunknetze sollen schneller ausgebaut werden: Genehmigungen werden vereinfacht, teils genügt eine Anzeige, Gebäude können vollständig mit Glasfaser erschlossen werden, und ein neues Gigabit-Grundbuch bündelt Ausbaudaten.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Fläche und innerhalb von Gebäuden unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben zur Gigabit-Infrastruktur, u.a. Einführung eines offenen Zugangs …

Mehr lesen

zu Glasfasernetzen, Verpflichtung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zur Vorlage eines Migrationsplans, Recht auf Vollausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen, Anspruch auf Zugang zu gebäudeinterner Verkabelung, Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards, Vereinfachung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für den Netzausbau, z.B. beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung, Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe zum Netzausbau, Reduzierung von Berichtspflichten, Beschleunigung des Mobilfunkausbaus entlang von Schienenwegen, Bußgeldvorschriften; Anpassung der Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur aufgrund neuer EU-Vorgaben betr. Roaming; redaktionelle Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz, Änderung § 556 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung §§ 29 und 30 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda Verordnung (EU) 2024/1309 vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (Abl. L 2024/1309, 08.05.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/612 vom 06. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU-Roaming-Verordnung) (ABl. L 115, 13.04.2022, S. 1)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Aufgrund der Neuregelungen entsteht für die Bundesnetzagentur ein stellenmäßiger Minderbedarf, der innerhalb der Bundesnetzagentur in dem vom BMDS beaufsichtigten Bereich für stellenmäßige Mehrbedarfe gesetzlicher Aufgaben genutzt werden soll, für die bislang nicht ausreichend Stellen zur Verfügung stehen (z.B. …

Mehr lesen

für Aufgaben im Rahmen des Daten-Governance-Gesetz). Darüber hinaus entsteht bei der Bundesnetzagentur ein einmaliger Sachmittelmehrbedarf von 1 400 000 Euro zur Protokollierung und Überwachung jeder Informationsbereitstellung sowie der Erhebung adressgenauer Versorgungsdaten, der im Einzelplan 24 ausgeglichen wird.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um 91 983 Stunden. Er beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben und unterliegt der One in, One out-Regel. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

Mehr lesen

Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 19 713 000 Euro. Davon entfallen 15 079 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Im Erfüllungsaufwand enthalten sind jährliche Aufwände in Höhe von 280 000 Euro, die auf unionsrechtlichen Vorgaben beruhen. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft unterliegt der One in, One out-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 8 384 000 Euro. Davon entfallen 1 790 000 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund und 6 594 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 1 508 000 Euro. Davon entfallen 1 508 000 Euro an einmaligem Erfüllungsaufwand auf den Bund. Im Erfüllungsaufwand der Verwaltung enthalten ist ein jährlicher Aufwand in Höhe von 1 282 000 Euro, der auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der One in, one out-Regel.

Weitere Kosten

Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen zu erwarten. Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. …

Mehr lesen

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8277 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 439/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. September 2026 · BT-Drs. 21/8277