- Digitales und Forschung
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8277
Was ändert sich?
Glasfaser- und Mobilfunknetze sollen schneller ausgebaut werden: Genehmigungen werden vereinfacht, teils genügt eine Anzeige, Gebäude können vollständig mit Glasfaser erschlossen werden, und ein neues Gigabit-Grundbuch bündelt Ausbaudaten.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Fläche und innerhalb von Gebäuden unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben zur Gigabit-Infrastruktur, u.a. Einführung eines offenen Zugangs …
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zu Glasfasernetzen, Verpflichtung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zur Vorlage eines Migrationsplans, Recht auf Vollausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen, Anspruch auf Zugang zu gebäudeinterner Verkabelung, Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards, Vereinfachung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für den Netzausbau, z.B. beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung, Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe zum Netzausbau, Reduzierung von Berichtspflichten, Beschleunigung des Mobilfunkausbaus entlang von Schienenwegen, Bußgeldvorschriften; Anpassung der Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur aufgrund neuer EU-Vorgaben betr. Roaming; redaktionelle Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz, Änderung § 556 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung §§ 29 und 30 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda Verordnung (EU) 2024/1309 vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (Abl. L 2024/1309, 08.05.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/612 vom 06. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU-Roaming-Verordnung) (ABl. L 115, 13.04.2022, S. 1)
Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und Verbraucher mit Telefon- und InternetanschlussBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei der Umstellung vom Kupfer- auf das Glasfasernetz soll der Anschluss durchgehend versorgt bleiben – mit Glasfaser oder im Ausnahmefall mindestens einer gleichwertigen Alternativtechnologie.
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„Am Ende dieses Migrationsprozesses steht eine ununterbrochene Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaser, im Ausnahmefall aber mindestens mit einer zum bisherigen Anschluss gleichwertigen und perspektivisch besseren Alternativtechnologie.“
- Bürgerinnen und Bürger allgemeinEntlastung
Der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger sinkt insgesamt um 91.983 Stunden pro Jahr.
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„Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um 91 983 Stunden.“
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und WohnungenEntlastung und Belastung
Für den Glasfaserausbau im Gebäude gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Vollausbau, und bei neuen gebäudeinternen Netzen sind einheitliche technische Mindeststandards einzuhalten.
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„Dies betrifft insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen.“
- Telekommunikationsunternehmen, die Netze ausbauenEntlastung
Genehmigungsverfahren werden vereinfacht, bestimmte Maßnahmen sind genehmigungsfrei und statt einer Zustimmung kann eine Anzeige genügen.
Zu tun: Anzeige statt Zustimmung möglich
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„Das betrifft insbesondere Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen.“
- Marktmächtige Netzbetreiber beim Umstieg von Kupfer auf GlasfaserBelastung
Sie können verpflichtet werden, umfassende Informationen zum Umstieg bereitzustellen und einen Migrationsplan zu erstellen.
Zu tun: Informationen und Migrationsplan erstellen
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„Der Bundesnetzagentur wird es insbesondere möglich sein, durch eine Transparenzverpflichtung umfassende und vollständige Informationen zum Migrationsprozess zu erlangen, indem das marktmächtige Unternehmen zur Erstellung der zur Verfügung zu stellenden Informationen und zur Erstellung eines Migrationsplans verpflichtet werden kann.“
- Konzerntöchter in der TelekommunikationsbrancheEntlastung
Die Pflicht, Jahresfinanzberichte vorzulegen, wird eingegrenzt.
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„Dem Bürokratieabbau dient unter anderem die Eingrenzung der Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern.“
- Mobilfunkkunden bei Nutzung im EU-Ausland (Roaming)Betroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die Bundesnetzagentur behält die Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten, um die EU-Roaming-Regeln zu überwachen und durchzusetzen.
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„Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Bundesnetzagentur auch weiterhin die für die nationale Überwachung und Durchsetzung der Roaming-Verordnung erforderlichen Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten zustehen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Aufgrund der Neuregelungen entsteht für die Bundesnetzagentur ein stellenmäßiger Minderbedarf, der innerhalb der Bundesnetzagentur in dem vom BMDS beaufsichtigten Bereich für stellenmäßige Mehrbedarfe gesetzlicher Aufgaben genutzt werden soll, für die bislang nicht ausreichend Stellen zur Verfügung stehen (z.B. …
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für Aufgaben im Rahmen des Daten-Governance-Gesetz). Darüber hinaus entsteht bei der Bundesnetzagentur ein einmaliger Sachmittelmehrbedarf von 1 400 000 Euro zur Protokollierung und Überwachung jeder Informationsbereitstellung sowie der Erhebung adressgenauer Versorgungsdaten, der im Einzelplan 24 ausgeglichen wird.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um 91 983 Stunden. Er beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben und unterliegt der One in, One out-Regel. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
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Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 19 713 000 Euro. Davon entfallen 15 079 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Im Erfüllungsaufwand enthalten sind jährliche Aufwände in Höhe von 280 000 Euro, die auf unionsrechtlichen Vorgaben beruhen. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft unterliegt der One in, One out-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 8 384 000 Euro. Davon entfallen 1 790 000 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund und 6 594 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 1 508 000 Euro. Davon entfallen 1 508 000 Euro an einmaligem Erfüllungsaufwand auf den Bund. Im Erfüllungsaufwand der Verwaltung enthalten ist ein jährlicher Aufwand in Höhe von 1 282 000 Euro, der auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der One in, one out-Regel.
- Weitere Kosten
Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen zu erwarten. Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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