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Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8282
Was ändert sich?
Der Zoll wird umgebaut: Aus 41 Hauptzollämtern und 8 Zollfahndungsämtern werden 41 Zolldirektionen. Der Zoll erhält mehr Befugnisse gegen Geldwäsche und kann Vermögen, an dessen rechtmäßiger Herkunft Zweifel bestehen, in einem neuen Verfahren prüfen und einziehen.
Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum; für einen Teil der Regelungen gibt das Bundesministerium des Innern den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. Kosten für den Umbau fallen ab 2027 an.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Umfassende Modernisierung der Zollverwaltung als Teil der Initiative "Zoll 2030" und Umsetzung von Zielen im Koalitionsvertrag: Neustrukturierung der Generalzolldirektion mit den Fachsträngen "Zölle und Steuern" sowie "Sicherheit …
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und Vollzug", Zusammenführung von Ermittlungs- und Vollzugseinheiten, Erhalt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als eigene Organisationseinheit bei weiterer personeller und haushälterischer Stärkung und erweiterten Ermittlungsbefugnissen, Stärkung der Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche einschließlich Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten und eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung von Vermögensgegenständen zweifelhafter Herkunft, Verbesserung von Zusammenarbeit und Datenaustausch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit anderen Akteuren, Umsetzung der FATF-Empfehlungen durch gesetzliche Verankerung des Ressortübergreifenden Steuerungskreises und Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Länder; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, Freizügigkeit, Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung Änderung von 17 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 62 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Strukturreform Zoll "2030" ; Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Vermögen, bei dem Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft bestehenBelastung
Der Zoll kann in einem neuen Verwaltungsverfahren die Herkunft von Vermögen aufklären und solches Vermögen einziehen.
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„Zugleich werden im Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz die Aufgaben bei der Bekämpfung der internationalen Geldwäsche gestärkt und es wird ein Verwaltungsverfahren zur Aufklärung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen, eingeführt.“
- Unternehmen, auch kleine und mittlereBetroffen, ohne Kostenfolge
Für die Wirtschaft entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten und kein Erfüllungsaufwand.
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„Der Wirtschaft, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, entstehen keine weiteren Kosten.“
- Betriebe, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft werdenBelastung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt als eigene Einheit bestehen, wird personell gestärkt und erhält erweiterte Ermittlungsbefugnisse.
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„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt in ihrer bisherigen Struktur als eigene Organisationseinheit erhalten, wird aber wie vorgesehen weiterhin personell und haushälterisch gestärkt und erhält erweiterte Ermittlungsbefugnisse.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch das Gesetz entstehen im Bundeshaushalt im Einzelplan 08 zusätzliche Ausgaben: • Einmalige Umstellungsaufwendungen von rund 82 Mio. Euro im Jahr 2027 und 1 Mio. Euro im Jahr 2028. • Jährliche Ausgaben von jeweils rund 8,8 Mio. Euro für Personal und Informationstechnik in den Jahren 2028 bis 2030. …
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• Damit ergeben sich zusätzliche Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 109 Mio. Euro in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten. Der Mehrbedarf soll im Einzelplan 08 ausgeglichen werden. Ab 2028 werden Mehreinnahmen von ca. 308 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Änderungen bei den Steuereinnahmen und Zweckausgaben ergeben sich nicht. Beim Bundeskriminalamt (BKA) entsteht durch die Umsetzung des Gesetzes ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 28,4 Mio. Euro. Darüber hinaus entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von rund 26,9 Mio. Euro. Beim Bundesministerium des Innern (BMI) entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 365.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln des BKA und des BMI soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 06 ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
Für die Zollbehörden entsteht ein einmaliger Anpassungsaufwand sowie ein moderater laufender Aufwand durch den Betrieb neuer Strukturen und Technologien. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Regelungen entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Zollverwaltung entstehen einmalige Personalaufwendungen von rund 9,7 Mio. Euro und einmalige Sachaufwendungen von rund 57,1 Mio. Euro sowie jährliche Sachaufwendungen von rund 7,7 Mio. Euro. Beim ITZBund entsteht einmaliger Sachaufwand in Höhe von rund 17,6 Mio. Euro, jährlicher Personalaufwand in Höhe von ca. 376.000 Euro und jährlicher Sachaufwand in Höhe von 880.000 Euro. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat jährliche Personalkosten von rund 1 Mio. Euro und jährliche Sachkosten von rund 542.000 Euro. Das Transparenzregister und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) haben einmalige Erfüllungsaufwendungen von zusammen rund 5,8 Mio. Euro für Sachkosten und jährliche Erfüllungsaufwendungen von zusammen rund. 5,3 Mio. Euro für Sach- (1,9 Mio. Euro) und Personalkosten (3,4 Mio. Euro). Den Ländern entstehen jährliche Erfüllungsaufwendungen von rund 1,1 Mio. Euro. Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entsteht für die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die nationale Expertisestelle der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ein laufender jährlicher Erfüllungsaufwand durch Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 350.000 Euro. Darüber hinaus entsteht dem BMF für die Einrichtung der Koordinierenden Stelle Bund zur Unterstützung der Koordinierenden Stellen der Länder ein laufender jährlicher Erfüllungsaufwand durch Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 505.000 Euro. Zusätzlich entsteht bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 236.000 Euro laufenden Personalkosten. Werden diese Bedarfe haushaltswirksam, sollen diese im Einzelplan 21 ausgeglichen werden. Das BKA hat jährliche Personalkosten rund 26,9 Mio. Euro. Der Sachmittelbedarf beläuft sich auf insgesamt rund 28,4 Mio. Euro; davon: 8,3 Mio. Euro (2027), rund 6,7 Mio. Euro (2028), rund 6,4 Mio. Euro (2029) und rund 7 Mio. Euro (2030). Werden diese Bedarfe haushaltswirksam, sollen diese im Einzelplan 06 ausgeglichen werden. Der Mehrbedarf des BMI beläuft sich auf jährlich rund 365.000 Euro und wird, sofern er haushaltswirksam wird, im Einzelplan 06 ausgeglichen.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, entstehen keine weiteren Kosten. Negative Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Das Gesetz dient vielmehr auch dem Zweck, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. …
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Für die Finanzgerichte entstehen durch einen Personalmehrbedarf infolge des neuen Verfahrens nach den §§ 54 ff. des Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetzes Kosten in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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