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Gesetz zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8280
Was ändert sich?
Das Hochschulrahmengesetz des Bundes läuft Ende 2027 aus; das Graduiertenförderungsgesetz und die dazugehörige Verordnung werden aufgehoben. Für das Hochschulrecht sind dann allein die Länder zuständig.
Ab wann: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; das Hochschulrahmengesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Aufhebung Graduiertenförderungsgesetz und Graduiertenförderungsverordnung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 455/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. September 2026 · BT-Drs. 21/8280