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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 457/26

Was ändert sich?

BAföG steigt: Ab April 2027 gibt es für auswärts wohnende Studierende 440 statt 380 Euro Wohnzuschlag, bis 2029 steigt der Höchstsatz stufenweise auf 563 Euro Grundbedarf. Anträge laufen künftig nur noch online über „BAföG Digital“.

Ab wann: 1. April 2027; weitere Stufen am 1. August 2027 und am 1. April 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch dieses Gesetz entstehen die folgenden Mehrausgaben: Bund, Länder und Gemeinden: Mehrausgaben BAföG (in Millionen Euro): Jahr 2027 2028 2029 2030 Mehrausgaben1) BA- föG (100 % Bund) 137 209 332 355 1) Mehrausgaben hinsichtlich der gem. § 57 Absatz 1 Satz 2 BAföG über die KfW bereitgestellten Darlehensanteile bei Studierenden fallen beim Bund lediglich in Höhe der der KfW zu erstattenden Zinsen und Ausfälle an. …

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Die Änderungen im BAföG haben ferner aufgrund von Verweisungen finanzielle Auswirkungen auf die Ausgaben für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Mehrausgaben AFBG (in Millionen Euro): Jahr 2027 2028 2029 2030 Mehrausgaben AFBG insgesamt 63,0 95,0 138,0 152,0 davon Bund: 78 % 49,0 74,0 108,0 119,0 davon Länder: 22 % 14,0 21,00 30,0 33,0 Durch die Änderungen im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe, des Ausbildungsgeldes und der Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III ergeben sich im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben. Mittelfristig belaufen sich diese auf insgesamt rund 102 Millionen Euro pro Jahr. Mehrausgaben SGB III (in Millionen Euro): Jahr 2027 2028 2029 2030 Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 26 47 82 102 darunter Berufsausbildungsbeihilfe 21 36 61 75 darunter Ausbildungsgeld 5 11 21 26 darunter Einstiegsqualifizierung 0 0 1 1 Minderausgaben SGB II: Durch die Änderungen im Bereich der Berufsausbildungshilfe erhöhen sich die Leistungen der Berufsausbildungshilfe. Für Geförderte mit aufstockendem Leistungsbezug in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigt somit die angerechnete Leistung. Dadurch entstehen im Bundeshaushalt im Hinblick auf die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mittelfristig Minderausgaben von insgesamt 11 Millionen Euro pro Jahr.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich insgesamt auf einen Minderaufwand um rund 248 140 Stunden sowie einen jährlichen Minderaufwand an Sachkosten um 723 900 Euro. Durch die Umstellung …

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auf die ausschließlich digitale Antragstellung und durch gesetzliche Vereinfachungen verringert sich für die Bürgerinnen und Bürger der jährliche Erfüllungsaufwand im Bereich des BAföG um 383 032 Stunden sowie um Sachkosten in Höhe von 758 000 Euro. Der zeitliche Minderaufwand wird zwar durch den Anstieg möglicher Neufälle im Vergleich zur Entwicklung ohne Gesetzesänderung gemindert. Nach Abzug ergibt sich jedoch weiterhin ein jährlicher Minderaufwand von insgesamt 262 373 Stunden sowie Sachkosten in Höhe von 758 000 Euro für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des BAföG. Die Sachkosten werden aufgrund der dann geltenden reinen digitalen Antragstellung nicht weiter verändert. Die Änderungen durch das 30. BAföGÄndG wirken sich auch auf den jährlichen Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des AFBG aus. Aufgrund der zu erwartenden Neufälle wird ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 5 533 Stunden sowie rund 34 100 Euro erwartet. Im Bereich des SGB III ergibt sich durch die Anhebung der Freibeträge und die damit verbundenen Neufälle im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand für diese Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 8 700 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch den Wegfall von Mitwirkungspflichten entsteht für die Wirtschaft insgesamt ein jährlicher Minderaufwand in Höhe von rund 1 Million Euro. Aufgrund einer Steigerung der Neufälle im AFBG entsteht für das Ausstellen der Bestätigungen und Nachweise durch die Fortbildungsstätten und Prüfstellen ebenfalls ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand. Dieser beträgt aufgrund der erforderlichen absehbaren geringen Zeit-, Sach- und Personalkostenaufwände weniger als 100 000 Euro. Ein einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht für die Wirtschaft weder im Bereich des BAföG noch im Bereich des AFBG. Im Bereich des SGB III entsteht weder ein jährlicher noch ein einmaliger Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Hiervon entfällt der gesamte Minderaufwand sowie Mehraufwand auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht insgesamt ein jährlicher Minderaufwand in Höhe von rund 543 350 Euro. Hiervon entfällt auf Länder und Kommunen im Bereich des BAföG ein jährlicher Minderaufwand in Höhe von rund 1,969 Millionen Euro. Im Bereich des AFBG ergibt sich für die Länder und Kommunen ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rund 225 300 Euro und für den Bund in Höhe von rund 36 350 Euro. Bei der Bundesagentur für Arbeit entsteht durch die Anpassungen im SGB III mittelfristig ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rund 1,164 Millionen Euro. Ein einmaliger Erfüllungsaufwand für den Bereich des BAföG sowie des AFBG in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro entsteht im Wesentlichen bei den Ländern und Kommunen in Folge der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen in den Fachsystemen sowie durch die Anpassung u. a. der Wohnkostenpauschale in Form der Versendung eines Änderungsbescheides. Bei der Bundesagentur für Arbeit entsteht durch die Anpassungen im SGB III ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro, insbesondere für die manuelle Anpassung der laufenden Fälle.

Weitere Kosten

Das Gesetz wirkt sich nicht auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere nicht auf das Verbraucherpreisniveau aus. Bundesrat Drucksache 457/26 14.08.26 BRFuss K - AIS - FSFJ - Fz Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 457/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 457/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068