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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 459/26

Was ändert sich?

Genossenschaften dürfen künftig vieles digital erledigen: Sitzungen und Abstimmungen online, Mitteilungen per E-Mail statt Brief. Gründungen sollen schneller gehen, und gegen unseriöse Genossenschaften, die nur Geld anlegen, wird vorgegangen.

Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Datum; Teile treten zum 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten in Kraft.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften und Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Verankerung der Textform, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, u.a. Erleichterung digitaler Sitzungen …

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und Beschlussfassungen sowie digitaler Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder, Regelungen zur Behandlung investierender Mitglieder sowie zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit, Schaffung einer Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände, zur Beschleunigung der Genossenschaftsgründung Erweiterung der Informationen im Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände, Standardisierung der Gründungsgutachten, Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie Vorsehen einer Frist für Eintragungen im Genossenschaftsregister, zahlr. Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften, insbes. betr. Ausweitung der Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes sowie Stärkung der Staatsaufsicht, Klarstellungen; Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 557/24 (GESTA 20. WPC129) in erweiterter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Entwurf hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder auf die Haushalte der Länder und Kommunen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Entwurf führt bei den Genossenschaften zu einer jährlichen Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von etwa 536 000 Euro. Dabei handelt es sich vollständig um Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …

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Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten - 536 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Wirtschaftsprüferkammer (Bund) entsteht ein geringer laufender Erfüllungsaufwand durch die Erweiterung der dortigen Datenbank über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Für die Länder entstehen geringfügige laufende Entlastungen durch die Standardisierung der Gründungsgutachten, den Wegfall von Bescheinigungen und die Erstreckung der notariellen Vorprüfung auf Genossenschaftsregistersachen.

Weitere Kosten

Keine. Bundesrat Drucksache 459/26 14.08.26 BRFuss R - Wi - Wo Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 459/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 459/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068