- Staat, Politik und Europa
- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 461/26
Was ändert sich?
Beim Strahlenschutz fällt Bürokratie weg: Der Strahlenpass für beruflich strahlenexponierte Beschäftigte wird digital, Röntgengeräte müssen nur noch zehn Kalendertage vorher angezeigt werden, und in der Teleradiologie entfallen Pflichtkurs und Anwesenheitspflicht vor Ort.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Regelungen zum elektronischen Strahlenpass (Artikel 2) und Artikel 5 am 1. Juli 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Beruflich strahlenexponierte Beschäftigte mit StrahlenpassEntlastung
Der Strahlenpass wird elektronisch geführt, das Verschicken und die Registrierung entfallen und für deutlich weniger Personen muss überhaupt ein Strahlenpass geführt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Hierdurch entfallen aufwändige Prozessschritte wie die Registrierung des Strahlenpasses durch die zuständigen Landesbehörden oder das Verschicken des Strahlenpasses zur Vornahme von notwendigen Eintragungen.“
- Ärztinnen und Ärzte in der TeleradiologieEntlastung
Der bisher nötige Kenntniskurs (rund 180 Euro) und der Aktualisierungskurs (rund 110 Euro) entfallen, ebenso die Pflicht, bei Ausfall des Teleradiologiesystems persönlich am Ort der technischen Durchführung zu sein.
Laut Entwurf 24.755 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Abgeschafft wird daher das sogenannte „Regionalprinzip“, das den Teleradiologen zur persönlichen Anwesenheit am Ort der technischen Durchführung bei Ausfall des Teleradiologiesystems verpflichtete.“
- Menschen im ländlichen Raum als Patientinnen und PatientenEntlastungindirekt
Teleradiologie soll leichter betrieben werden können und gerade im ländlichen Raum zur Gesundheitsversorgung beitragen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch den digitalen Fortschritt können Teleradiologiesysteme zuverlässig betrieben werden und so gerade im ländlichen Raum einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten.“
- Praxen, Kliniken und Betriebe, die Röntgeneinrichtungen betreibenEntlastung
Der Betrieb kann zehn Kalendertage statt zwei Wochen vorher angezeigt werden, es sind weniger Unterlagen einzureichen und die technische Radiographie zur Werkstoffprüfung braucht meist nur noch eine Anzeige statt einer Genehmigung.
Zu tun: Anzeige bei der zuständigen Behörde
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ferner wird die Anzeigefrist auf zehn Kalendertage reduziert, um Inbetriebnahmen von Röntgeneinrichtungen zu beschleunigen und Betriebsausfälle beispielsweise im Fall einer Ersetzung einer Röntgeneinrichtung kurz zu halten.“
- Unternehmen mit strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und GenehmigungsverfahrenEntlastung
Sie können auf Unterlagen verweisen, die derselben Behörde schon vorliegen, müssen weniger Nachweise vorlegen und sparen zusammen rund 17 Millionen Euro Aufwand im Jahr.
Laut Entwurf 27.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Änderungen ermöglichen es den Antragstellern in allen Anzeige- und Genehmigungsverfahren (bis auf solche nach § 42 und § 52 StrlSchG) auf Unterlagen zu verweisen, die derselben Behörde bereits vorliegen.“
- Fusionsforschung und Unternehmen entlang der WertschöpfungsketteBetroffen, ohne Kostenfolge
Fusionsanlagen gelten ausdrücklich als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und brauchen eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung; die Regeln des Atomgesetzes gelten dafür nicht.
Zu tun: Genehmigung nach Strahlenschutzrecht einholen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Fusionsanlagen unterliegen – wie andere Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung – der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit; die Genehmigungstatbestände des Atomgesetzes sind nicht einschlägig.“
- Beschäftigte, die am Arbeitsplatz Radon ausgesetzt sindBetroffen, ohne Kostenfolge
Für die Berechnung ihrer Strahlendosis gilt ein neuer, höherer Radondosiskoeffizient nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mithilfe des Radondosiskoeffizienten lässt sich die Strahlendosis berechnen, welche sich für einen Beschäftigten durch Inhalation bei dem Aufenthalt in einer radonhaltigen Raumluft ergibt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Länder reduzieren sich die Haushaltsausgaben jährlich um ungefähr 501 000 Euro. Im Bereich des Bundes entstehen zusätzliche Haushaltsausgaben durch die Regelungen zum elektronischen Strahlenpass. Für die Erweiterung der bestehenden Datenbank „Strahlenschutzregister“ beim Bundesamt für Strahlenschutz werden einmalige Ausgaben in einer Größenordnung bis zu zwei Millionen Euro erwartet. …
Mehr lesenWeniger
Hinzu kommen laufende Ausgaben durch den Betrieb dieser Datenbank für eine Person des gehobenen Dienstes sowie bis zu 50 000 Euro Sachkosten jährlich. Unter Berücksichtigung der Einsparungen an anderer Stelle ergeben sich jährliche Haushaltsausgaben in Höhe von ungefähr 108 000 Euro im Bereich des Bundes. Die Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft reduziert sich um jährlich 17 013 000 Euro. Einmaliger Erfüllungsaufwand ist nicht erkennbar. …
Mehr lesenWeniger
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft reduziert sich um jährlich 10 133 000 Euro durch verringerte Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand für die Länder mindert sich um jährlich 501 000 Euro. Im Bereich des Bundes entsteht jährlich Erfüllungsaufwand in Höhe von 108 000 Euro sowie über einen Zeitraum von drei Jahren einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 2 000 000 Euro durch Digitalisierung des Strahlenpasses.
- Weitere Kosten
Das Gesetz entfaltet Entlastungen, die über die im Erfüllungsaufwand darstellbaren Entlastungen hinausgehen. Es beschleunigt insbesondere Verwaltungsverfahren, indem die Frist in Anzeigeverfahren betreffend den Betrieb von Röntgeneinrichtungen von gegenwärtig zwei Wochen auf zehn Kalendertage reduziert wird oder indem erstmalig eine Frist in das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen eingeführt wird. …
Mehr lesenWeniger
Bundesrat Drucksache 461/26 14.08.26 BRFuss U - AIS - G - In - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 461/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068