- Wohnen und Bauen
- Sicherheit und Verteidigung
Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 464/26
Was ändert sich?
Bauvorhaben der Bundeswehr sollen schneller genehmigt und gebaut werden: Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht, kürzere Gerichtswege und neue Unterkünfte für Soldatinnen und Soldaten am Dienstort.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Steigerung des Bauvolumens und beschleunigte Umsetzung von Bauvorhaben für Zwecke der Verteidigung: Durchführung militärischer Bauaufgaben auch durch die Bundeswehrverwaltung sowie durch von ihr beauftragte Dritte oder hierfür …
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gegründete Unternehmen, erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte verwaltungsgerichtliche Verfahren, Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses an Bau und Betrieb militärischer Infrastruktur, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Ermächtigung des BMVg zur Anerkennung einer Sachverständigenorganisation der Bundeswehr für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Ausnahmeregelungen zugunsten militärischer Infrastrukturprojekte im Liegenschafts-, Umwelt- und Naturschutzrecht sowie beim Schutz und der Widmung militärischer Flächen; Bereitstellung amtlicher Unterkünfte für militärisches Personal am Dienstort Gesetz für den Bau und Betrieb von Infrastruktur für Zwecke der Bundeswehr (Bundeswehrbaugesetz – BwBauG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ von 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Soldatinnen und Soldaten, die nicht täglich pendeln könnenEntlastung
Ihnen soll eine Unterkunft am Dienstort zur Verfügung gestellt werden, damit sie nicht zwei Mieten zahlen müssen.
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„Die vorgeschlagene Änderung fördert die notwendige Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten am Dienstort, wenn diese nicht zumutbar täglich zwischen ihrem Wohnort und der Dienststätte pendeln können.“
- Menschen und Unternehmen, die gegen Bundeswehr-Vorhaben klagen wollenBelastung
Für bestimmte militärische Vorhaben entscheidet künftig allein das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz, der Instanzenweg wird also kürzer.
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„Mit einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte verwaltungsgerichtliche Verfahren soll eine spürbare Beschleunigung dieser Verfahren erreicht werden.“
- Eigentümer und Nutzer von Flächen, die die Bundeswehr brauchtBelastung
Für die Beschaffung von Land, die Ausweisung von Schutzbereichen und die Inanspruchnahme von Leistungen gelten neue Fristen und klarere Regeln.
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„Dieses Gesetz soll die Beschleunigung von infrastrukturellen Verfahren für Zwecke der Verteidigung unterstützen, indem es klare Fristenregelungen im Bundeswaldgesetz, im Landbeschaffungsgesetz und Schutzbereichgesetz einführt und damit Rechtssicherheit schafft.“
- Bauunternehmen und zivile Hersteller, die für die Bundeswehr arbeitenBetroffen, ohne Kostenfolge
Bauaufgaben der Bundeswehr können künftig auch von beauftragten Dritten oder eigens gegründeten Unternehmen erledigt werden.
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„Dazu wird die Option aufgezeigt, dass die (anteilige) Erledigung von Bauaufgaben durch die Bundeswehrverwaltung selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte wahrgenommen oder im Einzelfall durch dafür gegründete Unternehmen erfolgen kann.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Einführung der erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in Bezug auf bestimmte militärische Vorhaben entstehen voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche jährliche Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. …
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206.690 €, die finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden sollen. Aufgrund der neuen Regelung im Soldatengesetz, künftig auch für nichtunterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten amtliche Unterkünfte bereitzustellen, können sich die zu erwartenden Mehrausgaben durch die künftige Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften insgesamt auf bis zu ca. 210 Millionen Euro für die folgenden fünf Jahre belaufen. Durch den personellen Aufwuchs wird die Anzahl der nichtunterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten in den nächsten fünf Jahren bis zum Jahr 2030 jährlich um ca. 3 Tsd. auf insgesamt ca. 25 Tsd. Soldatinnen und Soldaten rechnerisch anwachsen. Davon werden ca. 50 % der Soldatinnen und Soldaten eine anerkannte, aber nicht im Sinne des § 10 Absatz 3 des Bundesumzugskostengesetzes berücksichtigungsfähige Wohnung haben, mit der Folge, dass sie keinen Anspruch auf Erstattung notwendiger Übernachtungskosten am Dienstort nach den besonderen Gesetzen zur Reise- und Umzugskostenvergütung haben und es so bei der Anmietung einer weiteren privaten Unterkunft zu einer finanziellen Doppelbelastung (zwei Mieten) kommen kann. Der Erfüllungsaufwand lässt sich unter Berücksichtigung einer entsprechenden Anlaufzeit für die Errichtung sowie einem linearen Zulauf der entsprechenden Soldatinnen und Soldaten wie folgt aufteilen: 2027 2028 2029 2030 2031 25 Mio. € 35 Mio. € 50 Mio. € 50 Mio. € 50 Mio. € In Anbetracht der erheblichen Zunahme der Finanzbedarfe des Verteidigungsressorts als Folge der geänderten sicherheitspolitischen Lage muss es dem Dienstherrn gleichwohl vorbehalten sein, die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften auf die jeweils bereits vorhandenen bundeswehreigenen Kapazitäten zu begrenzen. Die entsprechenden Finanzbedarfe werden im Rahmen des Plafonds des jeweiligen Einzelplans gedeckt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entsteht auch kein zusätzlicher, wesentlicher Erfüllungsaufwand für den Bund. Für die Länder ergibt sich ebenfalls kein wesentlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Das Gesetz verursacht weder sonstige Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 464/26 14.08.26 BRFuss V - AV - Fz - U - Wo Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 464/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068