- Wirtschaft und Handel
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8233
Was ändert sich?
Für 2027 stellt der Bund rund 1,19 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen bereit. Damit erhalten Unternehmen – vor allem Mittelständler – und Freiberufler zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital von insgesamt rund 12 Milliarden Euro.
Ab wann: 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,186 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Angehörige freier BerufeEntlastung
Sie können zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital aus dem ERP-Sondervermögen erhalten und werden so von Finanzierungskosten entlastet.
Zu tun: Antrag auf ein ERP-Darlehen bei der Hausbank stellen
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„Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP- Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund 12 000 Millionen Euro.“
- Mittelständische Unternehmen der gewerblichen WirtschaftEntlastung
Sie bekommen zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital für Gründung, Übernahme, Leistungssteigerung und Exporte; zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht.
Zu tun: Darlehen bei der Hausbank beantragen und am banküblichen Prüfverfahren mitwirken
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„Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet.“
- Gründerinnen und Gründer sowie UnternehmensnachfolgerEntlastung
Für Unternehmensgründungen und -übernahmen stehen Finanzierungshilfen aus dem ERP-Sondervermögen bereit.
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„Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft“
- Banken und Förderinstitute, die die Kredite ausreichenBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihre Kosten für die Vergabe der Darlehen werden aus dem ERP-Sondervermögen erstattet, das Verfahren bleibt unverändert.
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„Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Vergleiche Abschnitt B.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. …
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Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt. Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten eingeführt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts.
- Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 473/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8233