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Gesetz zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7871
Was ändert sich?
Fluggesellschaften müssen künftig nachweislich nachhaltigen Flugkraftstoff tanken. Wer die EU-Tankpflicht verletzt, muss eine Abgabe zahlen; bei verletzten Berichtspflichten drohen Bußgelder. Das Luftfahrt-Bundesamt kontrolliert das.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- FlugreisendeBelastungindirekt
Flugtickets können teurer werden, weil nachhaltige Flugkraftstoffe die Kraftstoffkosten erhöhen können.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„können für Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten für Flugkraftstoffe und damit die Preise von Flugtickets erhöhen.“
- Fluggesellschaften und andere LuftfahrzeugbetreiberBelastung
Wer die europarechtliche Pflicht zum Tanken nachhaltiger Flugkraftstoffe verletzt, muss eine Abgabe an das Luftfahrt-Bundesamt zahlen; bei Verstößen gegen Berichts- und Informationspflichten drohen Bußgelder.
Zu tun: Berichts- und Informationspflichten erfüllen, Betankungspflicht einhalten; Befreiung von der Betankungspflicht kann beantragt werden
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dies ist zum einen § 29d des Luftverkehrsgesetzes, der eine Abgabepflicht regelt, falls Luftfahrzeugbetreiber ihre europarechtliche Betankungspflicht verletzen, und zum anderen § 58a des Luftverkehrsgesetzes mit Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405.“
- Betreiber von Flughäfen in DeutschlandBelastung
Missachtet die Flughafenleitung eine Aufforderung des Luftfahrt-Bundesamtes, kann ein Bußgeld verhängt werden; die Maßnahmen zur Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe werden geprüft.
Zu tun: Maßnahmen zur Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe umsetzen und Aufforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes nachkommen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„und für den Fall, dass das Leitungsorgan eines Flughafens eine Aufforderung des Luftfahrt-Bundesamtes missachtet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dem Luftfahrt-Bundesamt entsteht ein Personalbedarf in Höhe von 5 Vollzeitäquivalenten und ein jährlicher Erfüllungsaufwand daraus in Höhe von 167 000 Euro. Ferner wird für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ein zentrales IT-Tool von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit zur Verfügung gestellt. …
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Das webbasierte „Sustainability Portal“ dient den Behörden europaweit dazu, relevante Informationen standardisiert entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Den nationalen Behörden (sowie Luftfahrzeugbetreibern) entstehen keine Kosten für deren Nutzung. Der Erfüllungsaufwand setzt sich somit im Wesentlichen aus den obengenannten Personalkosten zusammen. Erhobene Abgaben nach § 29d des Luftverkehrsgesetzes werden in dem Einzelplan 12 vereinnahmt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 167 000 Euro. Der Erfüllungsaufwand entfällt in Gänze auf den Bund.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 468/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7871
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
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