- Verkehr
Gesetz über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8234
Was ändert sich?
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erhält ein neues Aufsichtsmittel: Es kann künftig ein „Warnungsgeld“ verhängen, wenn seine Anordnungen nicht, nicht richtig oder zu spät befolgt werden. Außerdem werden veraltete Vorschriften und EU-Verweise aktualisiert.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Anbieter von Flugsicherungs- und FlugverkehrsmanagementdienstenBelastung
Ihnen kann die Aufsichtsbehörde künftig ein Warnungsgeld auferlegen, wenn sie Anordnungen nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig befolgen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ein Warnungsgeld kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in seiner Funktion als Behörde, die die Aufsicht über die europarechtskonforme Ausübung der Flugsicherungsdienste und der Flugverkehrsmanagementdienste führt, immer dann verhängen, wenn seine Anordnungen nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig befolgt werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es fällt kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft an. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau ergeben sich nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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