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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7872

Was ändert sich?

Elektro-Lkw, -Busse und leichte Elektrofahrzeuge können künftig ebenfalls ein E-Kennzeichen oder eine blaue Plakette bekommen und damit örtliche Vorteile wie Parkvorrechte nutzen. Das Gesetz läuft nicht mehr Ende 2026 aus; die meisten Vorteile enden Ende 2035.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 19.198,40 Euro Sachaufwand und 76,2 Stunden Zeitaufwand. Der jährliche Erfüllungsaufwand wurde aufgrund des geringen Aufwands pro Fall nicht berechnet. …

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Er liegt bei unter 4.000 Stunden Zeitaufwand sowie unter 100.000 Euro Sachaufwand pro Jahr. Insgesamt ist der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger somit sowohl einmalig als auch jährlich als niedrig einzustufen. Die Änderung des Erfüllungsaufwands beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben. Sie unterliegt der „One in, one out“-Regel. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 920.153,10 Euro, der sich aus einem Zeitaufwand von 3.105,3 Stunden, einem Sachaufwand von 800.305,60 Euro sowie einem Personalaufwand von 119.847,50 Euro zusammensetzt. Jährlich entsteht für die Wirtschaft ein Zeitaufwand von insgesamt 1.739,58 Stunden sowie ein Sachaufwand von 5.472,50 Euro. Der Gesamtaufwand beträgt rund 72.657,50 Euro pro Jahr. Insgesamt ist der jährliche Erfüllungsaufwand für Wirtschaft als niedrig einzustufen. Die einmalige Belastung für die Wirtschaft ist als moderat einzustufen, die im Verhältnis zu den Regelungszielen des EmoG als angemessen anzusehen ist. Die Änderung des Erfüllungsaufwands beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben. Sie unterliegt der „One in, one out“-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Länder, inklusive der Kommunen, entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 95.464,24 Euro bei einem Zeitaufwand von 3.128,92 Stunden. Der jährliche Erfüllungsaufwand beträgt 54.488 Euro bei einem Zeitaufwand von 1.780,83 Stunden. Der Erfüllungsaufwand für den Bund ist derzeit nicht quantifizierbar: Es kann sich ein Aufwand zum Beispiel aus Anpassungen der Mitteilungs- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt ergeben. Insgesamt ist der Erfüllungsaufwand der Verwaltung somit sowohl einmalig als auch jährlich als niedrig einzustufen für Länder und Kommunen. Auch der mögliche Aufwand beim Bund ist voraussichtlich gering. Die Änderung des Erfüllungsaufwands beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben. Sie unterliegt der „One in, one out“-Regel.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7872 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 466/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7872
  3. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BR-Drs. zu466/26
  4. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
  5. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068