- Steuern und Finanzen
Haushaltsbegleitgesetz 2027
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7860
Was ändert sich?
Die Steuern auf Spirituosen, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops steigen ab 2027 um 20 Prozent. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird abgeschafft, und die Regelsätze der Sozialhilfe werden künftig wieder einstufig fortgeschrieben.
Ab wann: 1. Januar 2027; Artikel 9 am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Gesetzliche Anpassungen für die umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027: Erhöhung der Steuersätze für Alkoholerzeugnisse, Ermöglichung einer einzelplanbezogenen Bestellung von …
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Beauftragten für den Haushalt sowie der Verwendung von Ident-Nummern zur Aufrechnung im Haushaltsvollzug, Wertgrenze von einer Million Euro für eine Einwilligungserfordernis des BMF bei bestimmten Maßnahmen, Anpassung der Tilgungsregelung für die Bundeswehrfinanzierung, Vereinnahmung von Erlösen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Klima- und Transformationsfonds sowie im Bundeshaushalt, Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag, Minderung beim Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung, Änderungen bei Sozialleistungs-Regelbedarfen; Änderung von 9 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Familien, die Kinderzuschlag erhaltenBelastung
Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfällt.
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„Mit der Streichung in § 6a Absatz 2 BKGG wird der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag abgeschafft.“
- Menschen, die Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beziehenBelastung
Durch die Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe fallen die Leistungen insgesamt um rund 78 Millionen Euro im Jahr geringer aus als nach bisherigem Recht.
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„In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergeben sich entsprechend Minderausgaben von jährlich rund 78 Millionen Euro.“
- Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und Hilfe zum LebensunterhaltBelastung
Die Leistungen steigen durch die geänderte Fortschreibung langsamer; insgesamt rund 24 Millionen Euro im Jahr weniger als nach bisherigem Recht.
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„Davon entfallen rund 2 Millionen Euro auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, die von Ländern und Kommunen getragen wird, und rund 22 Millionen Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die die Erstattung der Nettoausgaben durch den Bund mindern.“
- Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhaltenBelastung
Die Geldleistungssätze werden nur noch einstufig fortgeschrieben, was zu rund 3 Millionen Euro geringeren Ausgaben im Jahr führt.
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„Durch die einstufige Fortschreibung der Geldleistungssätze nach § 3a des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen Minderausgaben der Länder und Kommunen in Höhe von jährlich rund 3 Millionen Euro.“
- Haushalte, die Wohngeld beziehenWirkung unklar
Durch den Wegfall des Sofortzuschlags sinken die Wohngeldausgaben um rund 40 Millionen Euro im Jahr.
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„Im Wohngeld ergeben sich durch die Abschaffung des Sofortzuschlags im BKGG insgesamt Einsparungen in Höhe von circa 40 Millionen Euro jährlich.“
- Betriebe, die Alkopops herstellen oder lagernEntlastung
Weil die Alkopopsteuer an das Alkoholsteuerrecht angebunden wird, entfällt geringfügiger jährlicher Personalaufwand.
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„Durch die Anbindung der Alkopopsteuer an das Alkoholsteuerrecht entsteht der Wirtschaft ein geringfügiger jährlicher Personalminderaufwand“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Der Zollverwaltung entstehen im Jahr 2026 durch die Änderungen des Alkoholsteuergesetzes, des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes sowie des Alkopopsteuergesetzes einmalige Sachkosten in Höhe von 30 000 Euro für die Umstellung von IT-Verfahren und im Jahr 2027 einmalige Sachkosten für die Anpassung und Ergänzung von Formularen in Höhe von 132 000 Euro. …
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Durch die Anpassung der Steuersätze wird ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von 455 Millionen Euro gerechnet (volle Jahreswirkung). Diese Steuermehreinnahmen stehen in Gänze dem Bund zu. (Steuermehreinnahmen in Millionen Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung1) 2027 2028 2029 2030 2031 Insgesamt + 455 + 455 + 455 + 455 + 455 Bund + 455 + 455 + 455 + 455 + 455 Länder/ Gemeinden . . . . . Kassenjahr 2027 2028 2029 2030 2031 Insgesamt + 380 + 455 + 455 + 455 + 455 Bund + 380 + 455 + 455 + 455 + 455 Länder/ Gemeinden . . . . . 1) Wirkung im Veranlagungsjahr Durch die Änderungen des KTFG können im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt werden. Durch die Abschaffung des Sofortzuschlags in § 6a Absatz 2 BKGG ergeben sich für den Bund im Kinderzuschlag (Einzelplan 17, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Einsparungen in Höhe von 450 Millionen Euro. p.a. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeben sich beim Grundsicherungsgeld dadurch Mehrausgaben in Höhe von 150 Millionen Euro p.a. Im Wohngeld ergeben sich durch die Abschaffung des Sofortzuschlags im BKGG insgesamt Einsparungen in Höhe von circa 40 Millionen Euro jährlich. Davon entfällt die Hälfte auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die andere Hälfte auf die Länder. Die weitere Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses nach § 213 Absatz 4 des SGB VI im Jahr 2027 um 1,0 Milliarden Euro führt im Jahr 2027 zu einer Entlastung des Bundes in gleicher Höhe. Durch die Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen und der prozentualen Ankopplung der Höhe von Mehrbedarfen an die Regelbedarfsstufen sowie der entsprechenden Fortschreibung der Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf entstehen im Bereich des SGB XII gegenüber der zweistufigen Fortschreibung nach bisherigem Recht auf Grundlage derzeitiger Informationen und vorläufiger Schätzungen zur Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben und der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Minderausgaben von jährlich rund 24 Millionen Euro. Davon entfallen rund 2 Millionen Euro auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, die von Ländern und Kommunen getragen wird, und rund 22 Millionen Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die die Erstattung der Nettoausgaben durch den Bund mindern. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergeben sich entsprechend Minderausgaben von jährlich rund 78 Millionen Euro. Davon entfallen rund 77 Millionen Euro auf den Bund und rund 1 Million Euro auf die Kommunen. Für Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ergeben sich Minderausgaben der Länder und Kommunen in Höhe von jährlich rund 1 Millionen Euro. Durch die einstufige Fortschreibung der Geldleistungssätze nach § 3a AsylbLG entstehen Minderausgaben der Länder und Kommunen in Höhe von jährlich rund 3 Millionen Euro. Für die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) ergeben sich nicht quantifizierbare Minderausgaben für den Bund und die Länder. Es ist zu beachten, dass die Änderung des Fortschreibungsmechanismus der Regelbedarfe erst mit der konkreten Festlegung der künftigen Regelbedarfe im Rahmen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung bzw. des Regelbedarfsermittlungsgesetzes tatsächliche Haushaltswirkungen entfaltet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch die Änderungen des Alkopopsteuergesetzes geringfügiger jährlicher Personalminderaufwand und im Übrigen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Zollverwaltung entsteht ein geringfügiger einmaliger Personalaufwand durch die Erhöhung der Steuersätze bei Alkoholerzeugnissen, Alkopops, Schaumweinen und Zwischenerzeugnissen. Durch die Anbindung der Alkopopsteuer an das Alkoholsteuergesetz entsteht ein geringfügiger jährlicher Personalminderaufwand. Aus heutiger Einschätzung ergibt sich aufgrund der Streichung im BKGG insbesondere durch die Umsetzung digitaler Effizienzpotenziale, die beispielsweise in der Verkürzung der Prozessabfolge in der Berechnung des Kinderzuschlags durch Wegfall des Sofortzuschlags liegen, eine geringfügige Prozesseffizienz, die sich entsprechend im Erfüllungsaufwand auswirken wird. Durch die übrigen gesetzlichen Anpassungen entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Es entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf sonstige Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen …
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Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 442/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7860
- Bundestag: 1. Lesung8. September 2026 · BT-PlPr. 21/91
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Im Bundestag gesagt
16 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Lars Klingbeil · Bundesmin., Bundesministerium der Finanzen8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11253B
- Dr. Michael Espendiller · MdB, AfD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11260D
- Dr. Mathias Middelberg · MdB, CDU/CSU8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11262D
- Dr. Sebastian Schäfer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11265B
- Dr. Thorsten Rudolph · MdB, SPD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11266A
- Dr. Dietmar Bartsch · MdB, DIE LINKE8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11267C
- Christian Haase · MdB, CDU/CSU8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11269B
- Georg Schroeter · MdB, AfD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11270C
- Kathrin Michel · MdB, SPD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11271B
- Claudia Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11272A
- Florian Oßner · MdB, CDU/CSU8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11273C
- Wolfgang Wiehle · MdB, AfD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11274C
- Elisabeth Kaiser · Staatsmin., Bundesministerium der Finanzen8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11275C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11276C
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11277D
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD8. September 2026 · Plenarprotokoll 21/91, S. 11278D