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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7859

Was ändert sich?

Tabakwaren werden teurer: Von 2027 bis 2030 steigt die Tabaksteuer jedes Jahr zum 1. Januar – für Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, erhitzten Tabak und E-Zigaretten-Liquids. Die Erhöhung wird voll über die Preise weitergegeben.

Ab wann: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; die höheren Steuersätze gelten ab 1. Januar 2027, weitere Stufen jeweils zum 1. Januar 2028, 2029 und 2030.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Angemessene, zeit- und sachgerechte Besteuerung von Tabakwaren und anderen Dampf- und Rauchprodukten mit jährlichen Erhöhungen für die Jahre 2027 bis 2030 zur Gewährleistung konstanter und planbarer Steuereinnahmen, Stärkung des Konsums im Inland versteuerter Waren, Schutz der öffentlichen Gesundheit und Senkung der Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen; …

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Änderung §§ 2 und 38 Tabaksteuergesetz sowie § 61 Tabaksteuerverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Das Gesetz wirkt sich ausschließlich auf den Bundeshaushalt wie folgt aus: Steuermehreinnahmen in Mio. Euro (Wirkung im Veranlagungsjahr) Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung 2027 2028 2029 2030 Insgesamt 819 1.655 2.619 3.667 Steuermehreinnahmen in Mio. Euro …

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(Wirkung im Veranlagungsjahr) Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung 2027 2028 2029 2030 Bund 819 1.655 2.619 3.667 Länder - - - - Gemeinden - - - - Kassenjahr 2027 2028 2029 2030 Insgesamt 756 1.595 2.548 3.589 Bund 756 1.595 2.548 3.589 Länder - - - - Gemeinden - - - - Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen im Einzelplan 08 durch das Gesetz im Jahr 2026 einmalige Ausgaben in Höhe von rund 550 000 Euro. Dem ITZBund entstehen im Einzelplan 08 durch das Gesetz im Jahr 2026 einmalige Sachausgaben für die Anpassung von IT-Verfahren in Höhe von rund 32 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht im Bereich der Zollverwaltung geringfügiger einmaliger Personalaufwand in Höhe von 268 000 Euro, geringfügiger jährlicher Personalaufwand sowie geringfügige einmalige Sachkosten. Für den Bund entstehen im Bereich ITZBund geringfügige einmalige Sachkosten.

Weitere Kosten

Für die Wirtschaft Durch die Änderung des Tabaksteuergesetzes entstehen Kosten in Höhe der Mehrbelastung der Tabaksteuer. Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten in Höhe der in Abschnitt D dargestellten Steuermehreinnahmen vollständig über die Preise für Zigaretten, …

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Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren an die Verbraucherinnen und Verbraucher vollständig weitergegeben werden, sodass der Wirtschaft keine weiteren Kosten entstehen. Für die Bürgerinnen und Bürger Durch die Erhöhung der Tabaksteuer sind durch die vollständige Weitergabe der Steuererhöhung an die Bürgerinnen und Bürger unmittelbare Auswirkungen auf die Einzelpreise für Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie das Preisniveau zu erwarten. Den Bürgerinnen und Bürgern entstehen somit weitere Kosten in Höhe der in Abschnitt D dargestellten Steuermehreinnahmen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7859 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 443/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7859
  3. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
  4. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.