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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7864

Was ändert sich?

Der Staat zahlt für Kinder ab 6 Jahren bis 18 monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorge-Depot ein. Eltern müssen dafür einen Vertrag abschließen; sonst wird das Geld zunächst gemeinsam angelegt. Auszahlung erst ab 65.

Ab wann: 1. Januar 2027; Artikel 3 am 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Bereitstellung eines Startkapitals für die private Altersvorsorge der jungen Generation und Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Eltern: staatliche Einzahlung von zehn Euro in einen von den Eltern bei einem entsprechenden …

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Anbieter abgeschlossenen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 2000, Möglichkeit begrenzter privater Aufstockung und des nahtlosen Übergangs in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit, kollektive Anlage am Kapitalmarkt mit späterer individueller Übertragungsmöglichkeit für Kinder ohne individuellen Vertragsabschluss durch die Eltern, Steuerfreiheit der Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres; Evaluierung durch das BMF bis zum 31. Dezember 2031; Gesetz zur Förderung des frühen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge (Frühstartrentengesetz – FrühStRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 8, 9, 10 und 57 Investmentsteuergesetz, § 5 Finanzverwaltungsgesetz, §§ 1, 7a und 14 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie § 19 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Auszahlung der Frühstartrente durch die zentrale Stelle nach § 81 des Einkommensteuergesetzes (= Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA) entstehen im Haushaltsjahr 2027 Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro. Der Betrag wächst durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an. …

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Bestandteil der Programmmittel ab dem Jahr 2028 sind die Mittel für die Kapitalanlagen für die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank. Beim Einzelplan 08 führen die Regelungen für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 insgesamt zu einem Mehrbedarf von knapp 30,7 Millionen Euro sowie dauerhaft von insgesamt zwölf Planstellen beziehungsweise Stellen. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden. Im Einzelnen fallen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der ZfA sowie in den Kapiteln 0811 und 6002 folgende Mehrausgaben an: Kapitel HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 Maßnahme In T € 0811 Zuweisungen an den Versorgungsfonds 169 339 339 339 Summ e 169 339 339 339 0815 Ausgaben beim BZSt inklusive ZfA 9 694 7 924 6 924 4 924 Summ e 9 694 7 924 6 924 4 924 Summ e Epl. 08 / HH-Jahr 9 863 8 263 7 263 5 263 6002 Zuführung an die ZfA bzw. das Sondervermögen Frühstartrente 198 00 0 240 00 0 327 00 0 411 00 0 Summ e Epl. 60 / HH-Jahr 198 00 0 240 00 0 327 00 0 411 00 0 Die in Kapitel 6002 entstehenden Mittelbedarfe sind im Regierungsentwurf für den Bundes-haushalt 2027 veranschlagt bzw. im Finanzplan des Bundes für die Jahre 2028 bis 2030 berücksichtigt. Darüber hinaus verlagert sich abhängig von der Inanspruchnahme der individuellen Verträge ggf. ein Teil der Ausgaben für die erstmalige Zuführung der kollektiven Anlage in das Jahr 2028. Erläuterungen zur Zuführung an die ZfA bzw. das Sondervermögen „Frühstartrente“ sowie die titelgenaue Aufschlüsselung der vorstehend dargestellten Mehrausgaben beim BZSt und der ZfA sind aus den nachstehenden Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung ersichtlich.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 162 50 0,0 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0,0 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 2 500,0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 0,0 Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. …

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September 2025). E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 5 677, 5 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 5 677, 5 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 72,5 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): 0,0 davon Sonstiges (in Tsd. Euro): 0,0 Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025). E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 644, 2 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 644, 2 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 337, 0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 337, 0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025).

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher-preisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7864 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 445/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7864
  3. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  4. Bundestag: 1. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.