- Sicherheit und Verteidigung
Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 463/26
Was ändert sich?
Reservistinnen und Reservisten können künftig auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zum Dienst herangezogen werden – höchstens zwölf Wochen im Jahr. Betriebe können Geld bekommen, wenn Beschäftigte Reservedienst leisten.
Ab wann: Am ersten Tag des Monats nach der Verkündung; einzelne Artikel rückwirkend ab 1. Januar 2025, 1. Juli 2025, 1. Januar 2026 und 1. Juli 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Einführung der verpflichtenden Heranziehung von Reservisten zu sogenannten Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls und mit dem Ziel eines Aufwuchses der Reserve auf 200.000 Reservisten: …
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Einberufung ehemaliger Soldaten gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, Aufhebung des Prinzips der doppelten Freiwilligkeit, Festsetzung der Höchstdauer von Reservedienstleistungen pro Jahr, Regelung zu Auslandsverwendungen, Datenabruf zum Zweck der Dienstleistungsüberwachung durch Wehrersatzbehörden, Ausweitung der Kostenerstattung für Arbeitgeber zur Einstellung von Ersatzkräften sowie Einführung eines Förderbetrags für kleine und mittlere Unternehmen bei Heranziehung Beschäftigter zu Reservedienstleistungen; Steigerung der Attraktivität des Reservedienstes durch Erweiterung der finanziellen Leistungen sowie Erstattung von Fahrtkosten und Gewährung von Reisebeihilfen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit; Konstitutive Neufassung Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten (Reservistengesetz – KResG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 2, 13, 25 und 45 Wehrdienstgesetz, Einfügung § 31c sowie Änderung und Aufhebung zahlr. §§ Soldatengesetz, Änderung versch. §§ von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Aufhebung Reservistengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Reservistinnen und ReservistenEntlastung und Belastung
Sie können künftig auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall verpflichtend zu Reservedienstleistungen herangezogen werden, freiwillige Meldung bleibt ebenfalls möglich.
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„Nach der neuen Rechtslage kann die Heranziehung zu Reservedienstleistungen in begrenztem Umfang zwar auch verpflichtend erfolgen, ist weiterhin aber ebenso freiwillig möglich.“
- Reservistinnen und Reservisten im AuslandseinsatzEntlastung
Sie können einen erhöhten Auslandszuschlag erhalten, wenn sie an einem Ort eingesetzt werden, für den aktive Soldatinnen und Soldaten Auslandsdienstbezüge bekommen.
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„Im USG wird die Möglichkeit geschaffen, Reservistinnen und Reservisten einen erhöhten Zuschlag zu bezahlen, wenn sie an einem Ort eingesetzt werden, für den aktive Soldatinnen und Soldaten Auslandsdienstbezüge erhalten.“
- Frühere Soldatinnen und SoldatenEntlastung
Ihnen können künftig Uniformteile unentgeltlich überlassen werden; der Bund rechnet mit bis zu 10.000 Nutzerinnen und Nutzern.
Laut Entwurf 10.000 Betroffene
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„Durch die in § 3 Absatz 1 ResG neu eingefügte Möglichkeit, früheren Soldatinnen und früheren Soldaten unentgeltlich Uniformteile zu überlassen, ergeben sich für den Einzelplan 14 Mehrkosten in Höhe von geschätzten 20 Millionen Euro pro Jahr.“
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Beschäftigten im ReservedienstEntlastung
Sie können einen Förderbetrag beantragen, wenn Beschäftigte zu Reservedienstleistungen herangezogen werden; jährlich sind rund 2.000 Anträge und 1 Million Euro eingeplant.
Zu tun: Förderbetrag beantragen
Laut Entwurf 2.000 Betroffene
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„Neu vorgesehen ist ein Förderbetrag für kleine und mittlere Unternehmen, den diese beantragen können, wenn Beschäftigte zu Reservedienstleistungen herangezogen werden.“
- Arbeitgeber von Reservistinnen und ReservistenEntlastung und Belastung
Sie werden vor einer Heranziehung ihrer Beschäftigten angehört – geplant sind rund 6.000 Anhörungen im Jahr – und können für eine Ersatzkraft künftig in mehr Fällen Kosten erstattet bekommen.
Zu tun: Stellungnahme in der Anhörung, Antrag auf Kostenerstattung
Laut Entwurf 6.000 Betroffene
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„Die bisher im ArbPlSchG vorgesehene Möglichkeit, für die Einstellung einer Ersatzkraft eine Kostenerstattung beantragen zu können, wird ausgeweitet.“
- Hinterbliebene von geschädigten PersonenEntlastung
Ihr verfügbares Einkommen erhöht sich durch die Änderungen im Soldatenentschädigungsrecht.
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„Durch die vorgeschlagene Anpassung in den Artikeln 11 bis 13 wird jedoch das verfügbare Einkommen der Hinterbliebenen von geschädigten Personen erhöht.“
- Frühere Landes- und Bundesbeamte im ReservedienstEntlastung
Sie können Leistungen für Versorgungsempfänger nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen; eingeplant sind dafür rund 400.000 Euro im Jahr bei etwa 300 Anträgen.
Zu tun: Antrag auf Leistungen stellen
Laut Entwurf 300 Betroffene
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„Durch die Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes ergeben sich Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 15,4 Millionen Euro, davon entfallen 400 000 Euro auf die Leistungen für frühere Landes- und Bundesbeamte“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund fallen infolge der geplanten Änderungen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung an. Soweit derzeit prognostizierbar sind dies insgesamt rund 0,3 Millionen Euro für das Jahr 2026. Im Finanzplanungszeitraum werden für den Einzelplan 14 Mehrausgaben in Höhe …
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von geschätzt rund 43,1 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2027 erwartet. Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger (hier: Reservistinnen und Reservisten) entsteht durch das Gesetz kein neuer, struktureller Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich geringfügig. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht Erfüllungsaufwand wie nachfolgend dargestellt. Durch die Anhörung von Arbeitgebern nach § 16 ResG entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 121 200 Euro. Durch die Bearbeitung von Anträgen auf Förderbeträge nach dem USG entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand und ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 24 700 Euro. Für die Beantragung von Leistungen nach § 9 USG entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 3 700 Euro. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 166 Absatz 1 Nummer 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung durch Anpassung der Software. Darüber hinaus entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 7 500 Euro.
- Weitere Kosten
Für die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, entstehen durch das Gesetz zur Stärkung der Reserve keine sonstigen Kosten. Durch die vorgeschlagene Anpassung in den Artikeln 11 bis 13 wird jedoch das verfügbare Einkommen der Hinterbliebenen von geschädigten Personen erhöht. …
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Dies fördert die Konsumnachfrage. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sind ebenfalls nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 463/26 14.08.26 BRFuss V - AIS - In Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
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