Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 463/26

Was ändert sich?

Reservistinnen und Reservisten können künftig auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zum Dienst herangezogen werden – höchstens zwölf Wochen im Jahr. Betriebe können Geld bekommen, wenn Beschäftigte Reservedienst leisten.

Ab wann: Am ersten Tag des Monats nach der Verkündung; einzelne Artikel rückwirkend ab 1. Januar 2025, 1. Juli 2025, 1. Januar 2026 und 1. Juli 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Einführung der verpflichtenden Heranziehung von Reservisten zu sogenannten Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls und mit dem Ziel eines Aufwuchses der Reserve auf 200.000 Reservisten: …

Mehr lesen

Einberufung ehemaliger Soldaten gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, Aufhebung des Prinzips der doppelten Freiwilligkeit, Festsetzung der Höchstdauer von Reservedienstleistungen pro Jahr, Regelung zu Auslandsverwendungen, Datenabruf zum Zweck der Dienstleistungsüberwachung durch Wehrersatzbehörden, Ausweitung der Kostenerstattung für Arbeitgeber zur Einstellung von Ersatzkräften sowie Einführung eines Förderbetrags für kleine und mittlere Unternehmen bei Heranziehung Beschäftigter zu Reservedienstleistungen; Steigerung der Attraktivität des Reservedienstes durch Erweiterung der finanziellen Leistungen sowie Erstattung von Fahrtkosten und Gewährung von Reisebeihilfen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit; Konstitutive Neufassung Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten (Reservistengesetz – KResG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 2, 13, 25 und 45 Wehrdienstgesetz, Einfügung § 31c sowie Änderung und Aufhebung zahlr. §§ Soldatengesetz, Änderung versch. §§ von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Aufhebung Reservistengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für den Bund fallen infolge der geplanten Änderungen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung an. Soweit derzeit prognostizierbar sind dies insgesamt rund 0,3 Millionen Euro für das Jahr 2026. Im Finanzplanungszeitraum werden für den Einzelplan 14 Mehrausgaben in Höhe …

Mehr lesen

von geschätzt rund 43,1 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2027 erwartet. Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger (hier: Reservistinnen und Reservisten) entsteht durch das Gesetz kein neuer, struktureller Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich geringfügig. …

Mehr lesen

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht Erfüllungsaufwand wie nachfolgend dargestellt. Durch die Anhörung von Arbeitgebern nach § 16 ResG entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 121 200 Euro. Durch die Bearbeitung von Anträgen auf Förderbeträge nach dem USG entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand und ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 24 700 Euro. Für die Beantragung von Leistungen nach § 9 USG entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 3 700 Euro. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 166 Absatz 1 Nummer 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung durch Anpassung der Software. Darüber hinaus entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 7 500 Euro.

Weitere Kosten

Für die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, entstehen durch das Gesetz zur Stärkung der Reserve keine sonstigen Kosten. Durch die vorgeschlagene Anpassung in den Artikeln 11 bis 13 wird jedoch das verfügbare Einkommen der Hinterbliebenen von geschädigten Personen erhöht. …

Mehr lesen

Dies fördert die Konsumnachfrage. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sind ebenfalls nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 463/26 14.08.26 BRFuss V - AIS - In Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 463/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 463/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068