- Recht und Justiz
- Wirtschaft und Handel
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7865
Was ändert sich?
Firmenzusammenschlüsse müssen dem Kartellamt erst ab höheren Umsätzen gemeldet werden – etwa ab 750 Millionen Euro weltweitem Umsatz. Teure Zukäufe junger Firmen kann das Amt künftig auch dann prüfen, wenn diese in Deutschland noch nicht tätig sind.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Anmeldungen zur Fusionskontrolle ab 2028 nur noch digitalKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die andere Unternehmen kaufen oder mit ihnen fusionierenEntlastung
Rund 120 Zusammenschlüsse pro Jahr müssen wegen der höheren Umsatzschwellen nicht mehr beim Bundeskartellamt angemeldet werden; das spart je Vorprüfverfahren etwa 60 Arbeitsstunden und rund 15.000 Euro Rechtsberatung.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Unternehmen ist diese Verringerung der Anmeldezahlen mit einer signifikanten Entlastung verbunden.“
- Unternehmen in Verfahren vor den Kartellbehörden (Gebühren)Belastung
Die Gebühren steigen: Vorprüfverfahren im Schnitt von 7.500 auf 10.000 Euro, Hauptprüfverfahren von 30.000 auf rund 50.000 Euro.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Anpassung des Gebührenrahmens führt insgesamt zu einer Belastung der Wirtschaft in Höhe von 511.000 Euro.“
- Unternehmen, die wegen der Transaktionswertschwelle anmelden müssenEntlastung und Belastung
Statt einer vollständigen Anmeldung genügt oft eine schlanke Anzeige; das Kartellamt entscheidet in zwei Wochen, sonst gilt der Zusammenschluss als freigegeben – dafür werden künftig auch Zukäufe von noch nicht in Deutschland tätigen Firmen erfasst.
Zu tun: Anzeige beim Bundeskartellamt einreichen
Laut Entwurf 30 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Unternehmen können diese Vorhaben künftig in Form einer schlanken Anzeige beim Bundeskartellamt einreichen.“
- Junge, innovative Unternehmen als ÜbernahmezielEntlastung
Ihr Aufkauf durch große Konzerne kann künftig auch dann geprüft werden, wenn sie in Deutschland noch nicht oder kaum tätig sind, aber voraussichtlich hier anbieten werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Damit können insbesondere junge, innovative Unternehmen vor strategischen Aufkäufen etablierter, marktstarker Unternehmen (sog. „killer acquisitions“) geschützt und die innovationsfördernde Wirkung des Wettbewerbs abgesichert werden.“
- Unternehmen mit Kooperationsvorhaben entlang der LieferketteEntlastung
Auch für vertikale Vereinbarungen kann man künftig vom Bundeskartellamt verbindlich feststellen lassen, dass kein Anlass zum Einschreiten besteht.
Zu tun: Entscheidung beim Bundeskartellamt beantragen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Anspruch wird nun auch auf vertikale Vereinbarungen ausgeweitet.“
- Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligenBetroffen, ohne Kostenfolge
Daten zu allen Bietern – auch zu unterlegenen – gehen an den Datenservice Öffentlicher Einkauf, damit das Bundeskartellamt Absprachen aufspüren kann.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Gleichzeitig werden die Auftraggeber verpflichtet, die hierfür erforderlichen Daten zu allen Bietern an den Datenservice Öffentlicher Einkauf zu übermitteln.“
- Tankstellenbetreiber und PreishoheitsinhaberBelastung
Auch Preise für Super Plus müssen künftig an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gemeldet werden; dafür müssen bestehende Systeme umprogrammiert werden.
Zu tun: Preise für Super Plus melden
Laut Entwurf 1.950 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Ausweitung der Meldepflicht an die MTS-K auf die Kraftstoffsorte „Super Plus“ betrifft knapp 1.950 Preishoheitsinhaber (PHI) und ca. 15.000 Tankstellen.“
- Anbieter von KraftstoffenBelastung
Das Bundeskartellamt kann zusätzliche Datenmeldungen anordnen – geschätzt vier Meldungen pro Monat über sechs Monate mit je etwa einer Stunde Aufwand.
Zu tun: Daten an das Bundeskartellamt melden
Laut Entwurf 10 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Es wird stand jetzt von maximal zehn betroffenen Anbietern von Kraftstoffen ausgegangen.“
- Verbraucher-Informationsdienste (Spritpreis-Apps und -portale)Belastung
Sie müssen ihre Systeme für die neu gemeldeten Super-Plus-Preise umprogrammieren.
Laut Entwurf 75 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ähnlich wie bei den PHI müssen diese das laufende System umprogrammieren.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastungindirekt
Von mehr Wettbewerb können sie mittelbar profitieren; die Maßnahmen dürften Preise dämpfen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Von der Stärkung der Voraussetzungen wirksamen Wettbewerbs werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mittelbar profitieren.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Gesetzentwurf führt nicht zu einem Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Gesetzentwurf führt aufgrund der Änderungen in der Fusionskontrolle zu einer Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von 2,808 Mio. …
Mehr lesenWeniger
Euro jährlich. Die im Ergebnis stattfindende Entlastung der Wirtschaft beim Erfüllungsaufwand stellt eine Entlastung von Bürokratiekosten aus Informationspflichten dar. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsteht in Summe eine Entlastung in Höhe von 40.000 Euro. Diese setzt sich zusammen aus einer Entlastung von 199.000 Euro beim Bundeskartellamt und einer Belastung von 38.000 Euro in der restlichen Bundesverwaltung, sowie 121.000 Euro bei den Ländern.
- Weitere Kosten
Grundsätzlich dürften die Maßnahmen einen dämpfenden Effekt auf die Entwicklung der Einzelpreise und auf das Preisniveau insgesamt haben, weil die verbesserte Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu einem wirksameren Wettbewerb führt. Die Anpassung des Gebührenrahmens führt insgesamt zu einer Belastung der Wirtschaft in Höhe von 511.000 Euro. …
Mehr lesenWeniger
Weitere direkte oder indirekte Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 469/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7865
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Im Bundestag gesagt
5 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11965C
- Enrico Komning · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11966D
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12013B
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12014B
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12014C