- Energie
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7866
Was ändert sich?
Netzbetreiber dürfen Anfragen für neue Stromnetzanschlüsse künftig nach gesetzlichen Kriterien vorziehen oder zurückstellen. Freie Anschlusskapazitäten sollen auf Karten und in Online-Tools sichtbar werden, das Anschlussverfahren ab 2028 komplett digital laufen.
Ab wann: am Tag nach der Verkündung; vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens ab 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- ÜbertragungsnetzbetreiberBelastung
Die vier Übertragungsnetzbetreiber müssen ihre Anschlussverfahren umstellen, Priorisierungskriterien anwenden und diese bis 1. Januar 2027 der Bundesnetzagentur übermitteln.
Zu tun: Verfahrensbeschreibung mit Priorisierungskriterien an die Bundesnetzagentur übermitteln
Laut Entwurf 4 Betroffene
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„§§ 17a und 17b EnWG verlangen von den Übertragungsnetzbetreibern eine Umstellung und Erweiterung ihrer bestehenden Anschlussverfahren auf die neuen, gesetzlich vorgegebenen Grundlagen.“
- Projektierer und Betreiber von Wind- und SolarparksEntlastung und Belastung
Neue Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten erhalten für bis zu 20 Prozent des Jahresstromertrags (18 Prozent in Windvorranggebieten) keine Entschädigung bei Abregelung, dafür gibt es mehr Transparenz über freie Kapazitäten und festere Rückmeldefristen.
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„Außerdem steigt hierdurch die Planungssicherheit auf Seiten der Projektierer.“
- Betreiber von Erzeugungsanlagen (Baukostenzuschüsse)Belastung
Die Bundesnetzagentur kann festlegen, dass sich auch Betreiber von Erzeugungsanlagen mit Baukostenzuschüssen an den Kosten des Netzausbaus beteiligen müssen.
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„Die Verpflichtung von Betreibern von EE-Anlagen, sich an den Kosten des Netzausbaus und der Netzverstärkung zu beteiligen, kann für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen.“
- Betreiber von Großbatteriespeichern und RechenzentrenEntlastung und Belastung
Für ihre Netzanschlüsse gilt ein neues Verfahren der Übertragungsnetzbetreiber, und der Anschluss kann bei absehbaren Engpässen an eine flexible Netzanschlussvereinbarung geknüpft werden.
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„Übertragungsnetzbetreibern soll darüber hinaus dezidiert aufgegeben werden, ein zeitgemäßes Netzanschlussverfahren zu etablieren, das den Herausforderungen durch Neuanschlüsse von Kraftwerken, Großbatteriespeichern und Rechenzentren gerecht wird.“
- Stromkundinnen und StromkundenEntlastungindirekt
Weil für abgeregelte neue Ökostromanlagen in Engpassgebieten keine Entschädigung mehr gezahlt wird, sollen die Stromnetzentgelte und damit die Stromkosten sinken.
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„Mit dem Ausfall von Entschädigungszahlungen für abgeregelte EE-Anlagen in Netzengpassgebieten sinken die Stromnetzentgelte und damit die Stromkosten in entsprechendem Umfang.“
- Bürgerinnen und Bürger allgemeinBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Für Privatpersonen entsteht durch das Gesetz kein zusätzlicher Aufwand.
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„Mit dem Entwurf entsteht keinerlei Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger.“
- Betreiber von StromverteilernetzenEntlastung und Belastung
Sie müssen Kapazitätskarten und Online-Tools für unverbindliche Anschlussauskünfte bereitstellen, über den Bearbeitungsstand informieren und können im Gegenzug weniger Netzanschlussprüfungen bearbeiten.
Zu tun: Online-Tools einführen, Informationen auf der Website veröffentlichen, Statusmeldungen versenden
Laut Entwurf 851 Betroffene
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„Die Fallzahl (851) ergibt sich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift: Grundsätzlich ist jeder Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes zur Implementierung von Online-Tools verpflichtet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Zu den allgemeinen Haushaltsausgaben ohne den Erfüllungsaufwand in der Verwaltung ist Folgendes festzustellen: Das Gesetz ist mit zusätzlichen Aufgaben für die Bundesnetzagentur verbunden. Der anfallende Mehrbedarf soll durch Repriorisierung von bestehenden Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden. …
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Haushaltsausgaben, die dem Erfüllungsaufwand zuzurechnen sind, also haushaltswirksame Kosten der Verwaltung durch Aufwendungen für Personal- und Sachmittel, werden unter E.3 sowie im Abschnitt VII 4.3 lit. a der Begründung aufgegliedert.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Mit dem Entwurf entsteht keinerlei Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich ein insgesamt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 16,17 Mio. …
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Euro sowie ein laufender Erfüllungsaufwand von 2,78 Mio. Euro jährlich. Dem stehen jährliche Kosteneinsparungen von ca. 20,4 Mio. Euro gegenüber. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Aufgrund der Neuregelungen entstehen für die Bundesnetzagentur jährliche Personaleinzelkosten für die Wahrnehmung der Fachaufgaben in Höhe von insgesamt 2.134 T€, Sacheinzelkosten in Höhe von 676 T€ sowie Gemeinkosten in Höhe von 826 T€. Nach den Ergebnissen zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands sind für die Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 19,6 Planstellen erforderlich (11,7 hD, 4,1 gD und 3,8 mD), für den Querschnittsbereich werden 5,7 Planstellen erforderlich; die Personal- und Sacheinzelkosten für den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 29,4 % auf die jährlichen Personal- und Sacheinzelkosten für die Fachaufgaben enthalten. Die Kosten wurden auf Grundlage des Rundschreibens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen des BMF vom 08.06.2026 (Gz.: BMF II A 3 - H 1012- 10/21/10003 :008) ermittelt. Es entstehen darüber hinaus einmalige Personalkosten in Höhe von 240 T€, Sachkosten fallen nicht an. Die Personalkosten können teilweise über Gebühren refinanziert werden. Dabei fließen die Gebühren haushaltstechnisch unmittelbar in den Bundeshaushalt und stehen der Bundesnetzagentur für die Bewirtschaftung der laufenden sowie der einmaligen Personalkosten nicht zur Verfügung.
- Weitere Kosten
Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten zu erwarten. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, lassen sich derzeit nicht abschätzen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. September …
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2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 471/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. September 2026 · BT-Drs. 21/7866
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Fabian Gramling · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11918C
- Mathias Weiser · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11919C
- Dr. Nina Scheer · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11920B
- Dr. Alaa Alhamwi · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11921C
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11922A
- Elisabeth Winkelmeier-Becker · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11922D
- Stefan Seidler · MdB, fraktionslos24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11923D
- Dirk Brandes · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11924B