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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8285

Was ändert sich?

Genehmigungen für neue Kraftwerke, Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke und Hafenbauten für Offshore-Windstrom sollen schneller werden: mit Fristen, einem gebündelten Verfahren und nur noch einer Gerichtsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen, entstehen keine neuen Ausgaben.

Erfüllungsaufwand

Es besteht kein Erfüllungsaufwand aus unionsrechtlichen Vorgaben. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aus den gesetzlichen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. Die Vorgaben richten sich nicht unmittelbar an Bürgerinnen und Bürger. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Infolge der Einführung eines beschleunigten Planfeststellungsverfahrens für Pumpspeicherkraftwerke in Artikel 5 ist von einer einmaligen Entlastung in Höhe von 585.635 Euro pro Jahr auszugehen. Diese unterfällt der „One in, one out“ Regel. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es kommen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten hinzu. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Infolge der Einführung eines beschleunigten Planfeststellungsverfahrens für Pumpspeicherkraftwerke in Artikel 5 ist von einer einmaligen Entlastung in Höhe von 1.408.320 Euro pro Jahr auszugehen. Diese unterfällt der „One in, one out“ Regel.

Weitere Kosten

Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs bewirken keine wesentlichen Änderungen bei den sonstigen Kosten der Wirtschaft und den Kosten für soziale Sicherungssysteme. Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten. …

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Durch Artikel 1 § 10 des Gesetzentwurfs wird eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte festgelegt. Ob und in welchem Umfang sich daraus Justizkosten ergeben können, kann derzeit nicht präzise geschätzt werden. Durch die Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit beim Oberverwaltungsgericht entfällt eine Tatsacheninstanz. Es wird angenommen, dass insgesamt nur ein geringer Teil der einschlägigen Verfahren in oberverwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Überprüfung gestellt werden wird, da insbesondere die erfassten Kraftwerke aufgrund ihrer Größe und ihrer Auswirkungen regelmäßig in Industriegebieten angesiedelt werden und etwaige Nutzungs- und Interessenkonflikte somit voraussichtlich eher selten auftreten werden. Mit der Rechtwegverkürzung kann dabei im Einzelfall die Verfahrensdauer (Tatsachen- und Rechtsmittelinstanz) erheblich beschleunigt werden, was im Einzelfall auch zu einer Verringerung der Justizkosten führen kann. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8285 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 472/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. September 2026 · BT-Drs. 21/8285