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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8284

Was ändert sich?

Das Wohngeld wird gekürzt: Der Heizkostenanteil wird halbiert, die regelmäßige Erhöhung ausgesetzt und die Berechnungsformel geändert. Rund 381.000 Haushalte verlieren dadurch ihr Wohngeld. Gleichzeitig werden Antrag und Nachweise einfacher.

Ab wann: 1. Januar 2027; wegen einer Übergangsregelung für laufende Bescheide wirkt die Reform erst ab 2029 vollständigKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Konsolidierung des Bundeshaushalts durch Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2027 sowie Halbierung der Heizkostenkomponente und Anpassung der Wohngeldformel; beschleunigte Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Änderungen zur Vereinfachung des Wohngeldverfahrens: …

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u.a. Vereinfachung der Regelung für die Berücksichtigung des Wechselmodells für getrennt lebende Eltern, Anpassung der Regelung zur Todesfallvergünstigung, verstärkte Nutzung von Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht, Vereinfachung des Nachweises für Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, Verschlankung der Erhebungsmerkmale für die Wohngeldstatistik, Konkretisierung des sogenannten wohngeldrechtlichen Missbrauchstatbestands, Wegfall der Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträger; Einfügung § 28a, 42e und 47 sowie Änderung versch. §§ Wohngeldgesetz, Änderung § 6 und Anlage 1 Wohngeldverordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vereinfachung des Wohngeldrechts

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die Wohngeldreform sind folgende Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten: Maßnahme Gebietskörperschaft Haushaltsbelastung (+) beziehungsweise -entlastung (-) - in Millionen Euro - 2027 2028 2029 2030 Wohngeld Bund -738,00 -1 018,00 -1 080,00 …

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-1 080,00 Länder -738,00 -1 018,00 -1 080,00 -1 080,00 SGB II Bund +194,00 +339,00 +430,00 +430,00 Kommunen +33,00 +58,00 +74,00 +74,00 SGB XII Bund +114,00 +212,00 +224,00 +224,00 Kinderzuschlag Bund -21,00 -59,00 -72,00 -72,00 Gesamt -1 156,00 -1 486,00 -1 504,00 -1 504,00

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um etwa 290 000 Stunden und der jährliche Sachaufwand um rund 585 000 Euro. Einmalig erhöht sich der Zeitaufwand in geringfügiger Höhe. Der einmalige Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich geringfügig. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 820 000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Entlastung ergibt sich vollständig aus Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 7 945 000 Euro. Einmaliger Erfüllungsaufwand fällt in Höhe von circa 100 000 Euro fast ausschließlich auf Landesebene (inklusive Kommunen) an. Der jährliche Aufwand erhöht sich auf Bundesebene um 3 895 000 Euro und verringert sich auf Landesebene um etwa 11 840 000 Euro. Für die Verwaltung der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entsteht eine geringfügige, nicht bezifferbare Einsparung beim Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Gesetzesänderungen keine Auswirkungen zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 30. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8284 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 474/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht30. September 2026 · BT-Drs. 21/8284