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Gesetz zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8240
Was ändert sich?
Der Bundestag stimmt dem Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zu. In 15 Jahren sollen über 91 Prozent der EU-Ausfuhren dorthin zollfrei werden.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten; das Abkommen oder Teile davon können vorläufig angewandt werden.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 25. März 2026 in Brüssel unterzeichneten Partnerschaftsabkommen von Asunción: Vertiefung der Beziehungen in den Bereichen Politik, Handel und Investitionen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung; …
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Bestimmung des institutionellen Rahmens, Ausbau des politischen Dialogs und Regelung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Steuern, Energie sowie Bildung, handelsspezifische Bestimmungen, Zollverfahren, Harmonisierung technischer Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Anforderungen im Bereich Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor; Schlussbestimmungen
Wer ist betroffen?
- Deutsche Unternehmen, die in die Mercosur-Staaten exportieren (überwiegend kleine und mittlere Unternehmen)Entlastung
Sie bekommen nach und nach zollfreien Zugang und Handelserleichterungen für ihre Ausfuhren nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.
Laut Entwurf 12.500 Betroffene
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„Derzeit exportieren über 12 500 deutsche Unternehmen in die Region, die große Mehrheit davon kleine und mittelständische Unternehmen (nachfolgend: KMUs).“
- Unternehmen im DienstleistungssektorEntlastung
Für den Handel mit Dienstleistungen in Richtung Mercosur sind Vereinfachungen vorgesehen.
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„sollen innerhalb von 15 Jahren sukzessive mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die MERCOSUR-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für KMUs sowie weitere Handelserleichterungen eingeführt werden.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Auf die Preise im Laden soll sich das Abkommen laut Text nicht auswirken.
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„Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bei der Durchführung des Partnerschaftsabkommens entstehen durch vorgesehene Konsultationen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse administrative Kosten für die Organe der EU. Die entgangenen Zölle werden sich bis zur vollständigen Umsetzung des Partnerschaftsabkommens nach 15 Jahren schätzungsweise auf 330 Millionen Euro belaufen, da die Zölle auf 95 Prozent der EU-Tarifpositionen mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens beseitigt werden. …
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Die Bundesrepublik Deutschland ist an den Kosten in Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem Haushalt der EU beteiligt. a) Für den Bund Zusätzliche Verwaltungskosten für den Bund entstehen voraussichtlich im Zuge der Durchführung von Amtshilfe im Zollbereich. Diese Verwaltungskosten sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften. b) Für die Länder Zusätzliche Verwaltungskosten für die Länder entstehen nicht. c) Für die Kommunen Zusätzliche Verwaltungskosten für die Kommunen entstehen nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt oder abgeschafft. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Partnerschaftsabkommen selbst ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Absatz- und Investitionschancen eröffnen. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es werden keine Informationspflichten für die Verwaltung eingeführt oder abgeschafft. 3
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Wirkungen des Partnerschaftsabkommens entsprechen einer nachhaltigen Entwicklung. …
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4 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht14. August 2026 · BR-Drs. 476/26
- Bundesrat: 1. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8240