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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes und zur Änderung weiterer Gesetze

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/7626

Was ändert sich?

Der Bund muss künftig ein Mindestangebot im Schienenfernverkehr sicherstellen. Eine bundeseigene Gesellschaft plant Verbindungen, Takte und Qualität; unrentable Strecken werden über günstigere Schienengebühren oder bezahlte Aufträge an Bahnunternehmen gesichert.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Vorschriften zum Fernverkehrsplan erst zwölf Monate nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Konkretisierung des grundgesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsauftrages des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) mit dem Ziel der Sicherung eines SPFV-Mindestangebots: Einrichtung eines bundesweiten Aufgabenträgers …

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in der Rechtsform einer bundeseigenen GmbH, Aufstellung eines am Deutschlandtakt orientierten Fernverkehrsplans im Benehmen mit den Ländern, vorrangig eigenwirtschaftliche Erbringung der Leistungen, Absenkung des Trassenentgelts bei Abschnitten ohne wirtschaftlich tragbaren Betrieb, Vergabe verbleibender Verbindungen nach Markterkundung als gemeinwirtschaftliche Leistung; Erweiterung der Definition des Deutschlandtakts um dessen Etappen zur Verzahnung der Fahrpläne mit dem Infrastrukturausbau, Zuständigkeit des bundesweiten Aufgabenträgers für die Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen im SPFV Gesetz zur Regelung des Schienenpersonenverkehrsangebotes (Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz – SPFVAngebotsG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 1 Eisenbahnregulierungsgesetz sowie § 15 Allgemeines Eisenbahngesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Finanzbedarf hängt maßgeblich vom gebotenen Umfang des Fernverkehrsangebots auf der Schiene ab. Schätzungen gehen von 200 bis 400 Millionen Euro pro Jahr aus, was nur einem kleinen Teil der im Schienenpersonennahverkehr eingesetzten Mittel oder der erheblichen Steuervergünstigungen etwa für Flugtreibstoffe und für die private Nutzung von Dienstwagen in Deutschland entspricht. …

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Da die Deutsche Bahn AG in den vergangenen Jahren immer wieder eine Offensive zur Verbesserung des Schienenpersonenfernverkehrs auf eigenwirtschaftlicher Basis angekündigt hat und auch neue Fernverkehrsanbieter Interesse am Schienenverkehrsmarkt in Deutschland anzeigen, ist der Finanzbedarf eher am unteren Ende der genannten Spanne zu erwarten; er würde sich im Übrigen auch erst stufenweise ergeben und infolge steigender Fahrgastzahlen auch mittelfristig wieder verringern.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz ergeben sich unmittelbar keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft. Vielmehr wird die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen gerade auch abseits der Magistralen verbessert; …

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der demografischen Abwanderung wird kostensenkend entgegengewirkt. Eine bessere Abstimmung der staatlichen Verantwortungssysteme von Schienenpersonennah- und Fernverkehr ist geeignet, kostensenkende Synergien eines Deutschlandtaktes auf der Schiene zu generieren. Es ist daher insgesamt von einem erheblichen gesamtwirtschaftlichen Nutzen auszugehen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Bund hat einen bundesweiten Aufgabenträger Sicherstellung Mindestangebots im Schienenpersonenfernverkehr einzurichten.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7626 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht17. August 2026 · BT-Drs. 21/7626
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96