- Steuern und Finanzen
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8237
Was ändert sich?
Der Bund gibt den Ländern im Jahr 2026 per Umsatzsteuerverteilung 500 Millionen Euro mehr: 750 Millionen Euro für den öffentlichen Gesundheitsdienst, abzüglich 250 Millionen Euro, die der Bund 2025 zu viel für Flüchtlingskosten gezahlt hatte.
Ab wann: Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt; die Änderungen der Umsatzsteuerfestbeträge gelten für das Jahr 2026, ein Teil erst ab 2030.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Höhe von insgesamt 500 Mio Euro zugunsten der Ländern und zulasten des Bundes im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zu Flüchtlingskosten und zur abschließenden Erfüllung …
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der Zusagen im "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)", technische Änderung zur Umsetzung der vertikalen Umsatzsteueranpassung und zur Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt; Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, Aufhebung Art. 2 und 3 sowie Änderung Art. 2 FAG-Änderungsgesetz 2025
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Im Jahr 2026 ergeben sich für den Bund Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 500.000.000 Euro, denen Umsatzsteuermehreinnahmen der Länder in gleicher Höhe gegenüberstehen. Diese setzen sich aus Umsatzsteuermehreinnahmen des Bundes in Höhe von 250.000.000 …
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Euro im Zuge der Spitzabrechnung für Flüchtlingskosten für das Jahr 2025 sowie Umsatzsteuermindereinnahmen bedingt durch die letzte Tranche im Rahmen des Paktes für den ÖGD in Höhe von 750.000.000 Euro zusammen. Hierfür besteht im Bundeshaushalt 2026 Vorsorge. Artikel 2 sieht keine neuen Haushaltsauswirkungen vor.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, bestehen nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht4. September 2026 · BR-Drs. 506/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8237