- Steuern und Finanzen
Einkommensteuerreformgesetz 2027
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8235
Was ändert sich?
Ab 2027 steigen Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und Kindergeld (259 → 267 Euro, ab 2028 272 Euro) sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dafür sind Handwerkerleistungen nur noch zu 15 Prozent absetzbar und sehr hohe Einkommen zahlen mehr Steuern.
Ab wann: 1. Januar 2027, weitere Stufe 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Langfristige Stärkung des Arbeitskräfte- und Wachstumspotentials durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Anhebung des Kindergeldes sowie höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung, zukunftsorientierte Fiskalregeln …
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und besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Rechenzentrum, steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Erhöhung der verfügbaren Einkommen, Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, maßvoller Abbau von Subventionen, Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Anhebung der maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen u.a.; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 29 und 36 Gewerbesteuergesetz, § 6 Bundeskindergeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung
Wer ist betroffen?
- Lohn- und EinkommensteuerzahlendeEntlastung
Der Grundfreibetrag steigt 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro und 2028 weiter auf 12.900 Euro, außerdem wird der Steuertarif bis 70.600 Euro angepasst.
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„Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro von 12.348 Euro auf 12.564 Euro ab 1.1.2027“
- Eltern mit KindernEntlastung
Das Kindergeld steigt ab Januar 2027 von 259 auf 267 Euro monatlich je Kind und ab Januar 2028 auf 272 Euro; die Kinderfreibeträge steigen ebenfalls.
Entlastung 96 € je Fall und Jahr
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„Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2028 auf 272 Euro monatlich (§ 66 EStG und § 6 des Bundeskindergeldgesetzes – BKGG),“
- Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerEntlastung
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab 2027 um 200 Euro von 1.230 auf 1.430 Euro im Jahr, wodurch weniger Belege gesammelt werden müssen.
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„Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro von 1.230 Euro auf 1.430 Euro ab 1.1.2027“
- Beschäftigte mit Sonn- und FeiertagsarbeitEntlastung
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben künftig bis zu einem Grundlohn von 75 statt 50 Euro je Stunde steuerlich begünstigt.
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„Anhebung Höchstbetrag bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen von 50 Euro auf 75 Euro ab 1.1.2027“
- Menschen, die Handwerkerleistungen von der Steuer absetzenBelastung
Von den Kosten für Handwerkerleistungen sind nur noch 15 statt 20 Prozent absetzbar, höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr.
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„Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1 200 Euro auf 900 Euro reduziert.“
- Menschen mit sehr hohen EinkommenBelastung
Der Steuersatz von 45 Prozent greift schon ab 250.000 statt 277.826 Euro, ab 280.000 Euro gilt zusätzlich ein Satz von 47 Prozent.
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„Einführung einer 2. Reichensteuer mit 47% ab 280.000 Euro ab 1.1.2027“
- Arbeitgeber mit Minijob-BeschäftigtenBelastung
Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.
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„Anhebung der Pauschsteuer für Mini-Jobs von 2% auf 5% ab 1.1.2027“
- Unternehmen mit LohnabrechnungBelastung
Für die Anpassung der Entgeltabrechnungssysteme entsteht einmaliger Aufwand von insgesamt 1 Million Euro.
Zu tun: Entgeltabrechnungssysteme anpassen
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„Für die Anpassung der Entgeltabrechnungssysteme entsteht einmaliger Aufwand in Höhe von 1 Mio. Euro.“
- Betreiber von RechenzentrenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für sie gilt bei der Gewerbesteuer ein besonderer Maßstab, nach dem die Steuer auf die Gemeinden verteilt wird.
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„Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren (§ 29 Absatz 1 Nummer 4 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (–) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung1) 2027 2028 2029 2030 2031 Insgesamt - 1 550 - 5 605 - 5 545 - 5 470 - 5 360 Bund - 555 - 2 301 - 2 267 - 2 238 - 2 188 Länder - 690 - 2 396 - 2 378 - 2 343 - 2 296 Gemeinden …
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- 305 - 908 - 900 - 889 - 876 Kassenjahr 2027 2028 2029 2030 2031 Insgesamt - 4 515 - 6 020 - 5 705 - 5 655 - 5 585 Bund - 1 910 - 2 504 - 2 343 - 2 321 - 2 293 Länder - 1 919 - 2 572 - 2 439 - 2 419 - 2 386 Gemeinden - 686 - 944 - 923 - 915 - 906 1) Wirkung im Veranlagungsjahr Im Bereich der Sozialversicherungen entstehen durch die Änderungen der Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Eine exakte Bestimmung der Höhe der Mindereinnahmen ist aufgrund einer fehlenden belastbaren Datengrundlage nicht möglich. Eine grobe Abschätzung der Mindereinnahmen im Bereich der Sozialversicherungen ergibt eine Belastung in Höhe von rund 300 Mio. Euro pro Jahr.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der Erfüllungsaufwand um 108 033 Stunden. Die Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Stunden resultiert vollständig aus nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. …
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September 2025). E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Anpassung der Entgeltabrechnungssysteme entsteht einmaliger Aufwand in Höhe von 1 Mio. Euro. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025). E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 17 18 0,8 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 0 davon Sozialversicherung (in Tsd. Euro): 0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - 17 18 0,8 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 0 davon Sozialversicherung (in Tsd. Euro): 0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) 0 Die Reduzierung des Erfüllungsaufwands resultiert vollständig aus nationalen Rechtsänderungen. Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025).
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. …
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September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht4. September 2026 · BR-Drs. 507/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8235