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Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8238
Was ändert sich?
Windparks auf See sollen künftig stetiger ausgebaut werden: Ab 2027 werden jährlich 2.000 bis 4.800 Megawatt ausgeschrieben, neue Parks dürfen 35 statt 25 Jahre laufen, und Förderung gibt es nur noch, wenn ein Projekt sich am Markt nicht allein trägt.
Ab wann: am Tag nach der Verkündung; neuer Ausschreibungskorridor ab 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Stromkundinnen und StromkundenEntlastungindirekt
Weniger und besser ausgelastete Seekabel sollen die Kosten senken, die über die Offshore-Netzumlage auf den Strompreis umgelegt werden.
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„Die Maßnahme reduziert damit die Belastung der Stromkunden, da diese Kosten über die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG umgelegt werden.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die neue Erlösabschöpfung bei hohen Strompreisen soll sich nicht auf die Verbraucherpreise auswirken.
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„Die mit dem Entwurf vorgesehene Einführung eines Abschöpfungsmechanismus hat keine Auswirkungen auf Einzelpreis und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, und es sind dadurch keine signifikanten Veränderungen des Wettbewerbs und der sozialen Sicherungssysteme zu erwarten.“
- Betreiber und Investoren von Windparks auf See (Bieter in den Ausschreibungen)Entlastung und Belastung
Sie bieten künftig in zwei Stufen: zuerst auf eine Realisierung ohne Förderung, erst danach auf einen Differenzvertrag mit Marktprämie und Abschöpfung von Erlösen oberhalb des Gebots.
Zu tun: Angebot in einem dynamischen Auktionsverfahren abgeben und sich zur Einhaltung der Zugangskriterien verpflichten
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„Das Ausschreibungsdesign gibt der Marktintegration und der förderfreien Umsetzung der Windenergie auf See Vorrang. Eine Absicherung erfolgt nur, sofern dies nötig ist.“
- Unternehmen der Windenergie-auf-See-Branche insgesamtBelastung
Für die Wirtschaft entsteht durch das Gesetz ein zusätzlicher Aufwand von rund 30,7 Millionen Euro im Jahr, vor allem durch die neuen EU-Resilienz- und Nachhaltigkeitsvorgaben.
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„Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von schätzungsweise 30 699 934 Euro.“
- ÜbertragungsnetzbetreiberBelastung
Sie müssen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Bundesnetzagentur für die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans Auskunft geben.
Zu tun: Auskünfte erteilen
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„Um die kommenden FEP-Fortschreibungen auf eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu stellen, wird eine Auskunftspflicht der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber dem BSH und der BNetzA für Zwecke der FEP-Fortschreibung eingeführt.“
- Arbeitgeber im Offshore-Bereich mit Beschäftigten aus DrittstaatenEntlastung
Der Aufwand für Erklärungen zum Beschäftigungsverhältnis bei Visumanträgen sinkt um insgesamt rund 1.750 Euro im Jahr.
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„Auch bei den Erklärungen zum Beschäftigungsverhältnis für Arbeitgeber im Offshore- Bereich, deren Beschäftigte aus Drittstaaten ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen, sinkt der Aufwand.“
- Entwickler neuer Energietechnologien auf See (z. B. Wasserstoff-Elektrolyse)Entlastung
Sie dürfen künftig in den sonstigen Energiegewinnungsbereichen Anlagen errichten, die zugleich an das Stromnetz angebunden sind, und neue Technologien unter realen Bedingungen erproben.
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„Hierdurch wird die zukünftige Errichtung von Anlagen für die Erprobung neuer Technologien für die Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern und -formen ermöglicht, die an das Stromnetz angebunden sind.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ausschreibungsdesign für Windenergie auf See weiterentwickelt. Während auf der ersten Stufe Einnahmen für den Haushalt generiert werden könnten, falls ein Projekt marktlich ohne Förderung auskommt, wird auf der zweiten Stufe ein Differenzvertrag mit Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag angewendet. …
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Inwiefern der Haushalt be- oder entlastet wird, hängt von der Höhe der Einnahmen aus dem Refinanzierungsbeitrag und den Ausgaben für die Förderung durch die Marktprämie ab. Für den Zeitraum der aktuellen Finanzplanung der Jahre 2027-2030 werden gesichert weder Einnahmen aus dem Refinanzierungsbeitrag noch Ausgaben über die Marktprämie haushaltswirksam. Denn sofern Ausschreibungen im Jahr 2027 zu einer Förderung über einen Differenzvertrag für Windenergieanlagen auf See führen würden, würden diese Anlagen nicht vor dem Jahr 2032 in Betrieb gehen und die Förderung erst dann einsetzen. Für den Zeitraum 2032 bis nach 2050 unterliegen Kostenschätzungen sehr hohen Unsicherheiten, weil die Förderkosten unter anderem von der Höhe der Strompreise bzw. des Marktwerts für Windenergie auf See abhängen und die Strompreisprognosen etablierter Anbieter eine sehr große Streuung aufweisen. Auf Basis marktüblicher, variierender Strompreisprognosen liegen bei Zuschlag zum Höchstwert die durchschnittlichen Förderkosten näherungsweise zwischen -0,07 Ct pro Kilowattstunde(kWh) bis zu 1,23 Ct/kWh (reale Werte). Bei Bezuschlagung auf der ersten Stufe mit Zahlungsgebot oder bei positiver Strompreisentwicklung können Förderkosten jedoch auch komplett entfallen oder sogar Haushaltseinnahmen generiert werden. Bei pauschal angenommenen 3 600 Vollaststunden können für eine Ausschreibungskohorte von 3 Gigawatt jährliche durchschnittliche Förderkosten von -8 Mio. Euro (Abschöpfung) bis 133 Mio. Euro entstehen. Dies gilt unter der Annahme, dass alle 3 Gigawatt mit Absicherungsinstrument zum Höchstwert vergeben werden. Bedingt durch die Länge der Förderdauer und jährliche Neuausschreibungen kommt jährlich eine Kohorte hinzu; die Förderkosten steigen damit ab 2032 jährlich um eine zusätzliche Kohorte an bzw. sinken um den Betrag, um den eine Abschöpfung bei der zusätzlichen Kohorte stattfindet. Aufgrund der Neuregelungen entsteht für die Bundesnetzagentur finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf. Es entstehen jährliche Personaleinzelkosten für die Wahrnehmung der Fachaufgaben in Höhe von insgesamt 350 484 Euro und jährliche Sacheinzelkosten in Höhe von 106 106 Euro. Nach den Ergebnissen zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes sind für die Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 3,08 Planstellen, 2,22 hD, 0,58 gD, 0,28 mD, erforderlich. Die Kosten wurden auf Grundlage des Rundschreibens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen des BMF vom 08. Juni 2026 (Gz. II A 3 – H 1012/00236/007/015) ermittelt. Es entsteht ein jährlicher Sachaufwand in Höhe von 185 000 Euro durch die Verwendung einer Auktionssoftware bei der Durchführung der Ausschreibungsverfahren und die Einholung externer Gutachter im Zusammenhang mit der Festlegung von abweichenden Höchstwerten. Der in diesem Absatz dargestellte finanzielle und personelle Mehrbedarf soll im Einzelplan 09 durch Repriorisierung von bestehenden Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Neuregelungen die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie betreffen sind für den Erfüllungsaufwand keine signifikanten Veränderungen aufzuführen. Es wird zwar ein zusätzlicher Aufwand im Vollzug betreffend die längeren Laufzeiten von Offshore-Windparks zu erwarten sein, aber dieser ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend quantifizierbar. Ein etwaiger Mehrbedarf wird finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch diesen Gesetzentwurf entstehen keine neuen Kosten für Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere enthält dieser Gesetzentwurf keine neuen Informationspflichten. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von schätzungsweise 30 699 934 Euro. …
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Der jährliche Erfüllungsaufwand des Net Zero Industry Act (NZIA) beruht auf EU-Vorgaben. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bundesverwaltung: Durch dieses Gesetz entsteht der Bundesnetzagentur ein jährlicher Erfüllungsaufwand (Personaleinzelkosten, Sacheinzelkosten, Sachaufwände) in Höhe von insgesamt schätzungsweise 641 590 Euro. Dieser wird durch Repriorisierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen. Aus der Umsetzung von EU-Vorgaben des Net Zero Industry Acts resultieren dabei jährliche Personaleinzelkosten in Höhe von schätzungsweise 149 849 Euro und jährliche Sachaufwände in Höhe von schätzungsweise 15 000 Euro. Verwaltungen der Länder und Kommunen: Durch das vorliegende Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder und Kommunen.
- Weitere Kosten
Die mit dem Entwurf vorgesehene Einführung eines Abschöpfungsmechanismus hat keine Auswirkungen auf Einzelpreis und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, und es sind dadurch keine signifikanten Veränderungen des Wettbewerbs und der sozialen Sicherungssysteme zu erwarten. …
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Der NZIA zielt darauf ab, die Produktionskapazitäten für grüne Technologien in Europa zu stärken. Damit verbunden sind Investitionen und potenzielle Kosten für die gesamte Wirtschaft. Gleichzeitig können durch den NZIA europäische Fertigungskapazitäten gestärkt und damit das Wachstum der deutschen und europäischen Wirtschaft vorangetrieben werden. Mit Blick auf das Bruttoinlandsprodukt hat der NZIA daher sowohl wachstumsfördernde als auch kostentreibende Effekte. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht4. September 2026 · BR-Drs. 508/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8238