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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8245

Was ändert sich?

Deutschland und die Ukraine haben ein neues Steuerabkommen geschlossen: Einkommen soll nicht zweimal besteuert werden, Steuerhinterziehung soll erschwert werden. Das alte Abkommen von 1995 wird mit Übergangsregelungen aufgehoben.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zum besseren Abbau steuerlicher Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen), Ablösung des derzeit geltenden Abkommens vom 3. Juli 1995

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es ergeben sich für die öffentlichen Haushalte keine nennenswerten fiskalischen Gesamtauswirkungen. Tendenzielle Steuermehreinnahmen dürften sich mit tendenziellen Steuermindereinnahmen weit - gehend ausgleichen. Einige Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Abkommen hat gegenüber der Rechtslage nach dem derzeit geltenden Abkommen keine messbaren Auswirkungen auf den Er - füllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entstehen durch das Abkommen keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch das Abkommen kommt es weder beim Bund noch bei den Steuerverwaltungen der Länder zu einer messbaren Änderung des Erfüllungsaufwands.

Weitere Kosten

Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch das Abkommen keine unmittelbaren direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch das Abkommen nicht zu erwarten. …

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2 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8245 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht4. September 2026 · BR-Drs. 510/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8245