- Steuern und Finanzen
Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8244
Was ändert sich?
Deutschland und Albanien ändern ihr Abkommen gegen Doppelbesteuerung: Neu ist unter anderem eine Klausel, die verhindern soll, dass Steuern über das Abkommen umgangen oder zu niedrig gehalten werden.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes; Abkommensregeln gelten ab dem Jahr nach dem Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 9. Juni 2026 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BEPS-MLI), insbesondere …
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zum Abkommensmissbrauch, Ziel der Vermeidung von Nicht- und Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzungen oder -umgehungen neben der von Doppelbesteuerungen, Aufnahme der auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellenden Missbrauchsvermeidungsklausel Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI)
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, auch kleine und mittlere, mit Geschäft zwischen Deutschland und AlbanienBetroffen, ohne Kostenfolge
Für die Wirtschaft ändert sich der Aufwand nicht messbar und es entstehen keine unmittelbaren direkten Kosten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch das Änderungsprotokoll keine unmittelbaren direkten Kosten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Änderungsprotokoll hat gegenüber der Rechtslage nach dem derzeit geltenden Abkommen keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
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Für die Wirtschaft entstehen durch das Änderungsprotokoll keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch das Änderungsprotokoll kommt es weder beim Bund noch bei den Steuerverwaltungen der Länder zu einer messbaren Änderung des Erfüllungsaufwands. 2
- Weitere Kosten
Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch das Änderungsprotokoll keine unmittelbaren direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch das Änderungsprotokoll nicht zu erwarten. …
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3 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 28. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht4. September 2026 · BR-Drs. 511/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht28. September 2026 · BT-Drs. 21/8244