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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8065

Was ändert sich?

Freibeträge, Pauschbeträge und die Grenzen des Einkommensteuertarifs sollen künftig jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst werden – auf Basis der Preisprognose der Bundesregierung, ohne dass der Bundestag jedes Mal ein neues Gesetz beschließt.

Ab wann: am Tag nach der Verkündung; Anpassungen der Lohnabrechnungsprogramme ab dem Jahr 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Vermeidung heimlicher Steuererhöhungen durch automatische Anpassung der Einkommensteuer-Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge mit dem Ziel konstanter durchschnittlicher …

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Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene steuerpflichtige Einkommen, jährliche Herbstprojektion der Verbraucherpreise als Ausgangspunkt des Indexierungsverfahrens; Änderung § 32a und Einfügung § 127 Einkommensteuergesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13357 (GESTA 20. WP D072)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Steuermindereinnahmen aufgrund der automatischen Anpassung der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz belasten den Bundeshaushalt nicht zusätzlich, da es sich hierbei lediglich um das Rückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen handelt.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz führt zu keinen Veränderungen des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher geringfügiger, nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand infolge der jährlichen Anpassungen von Lohnsteuerberechnungs-/ Lohnabrechnungsprogrammen ab dem Jahr 2027. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung In den Ländern entsteht durch die rein betragsmäßigen Änderungen der steuerlichen Freibeträge und des Einkommensteuertarifs im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Aktualisierung der IT-Verfahren der Finanzverwaltung durch eigenes IT-Fachpersonal jährlicher automationstechnischer Umstellungsaufwand, der nicht separat bezifferbar ist. Der personelle Erfüllungsaufwand der Finanzämter verändert sich nicht.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8065 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. September 2026 · BT-Drs. 21/8065
  2. Bundestag: 1. Lesung23. September 2026 · BT-PlPr. 21/95

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.