- Steuern und Finanzen
Gesetz zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8065
Was ändert sich?
Freibeträge, Pauschbeträge und die Grenzen des Einkommensteuertarifs sollen künftig jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst werden – auf Basis der Preisprognose der Bundesregierung, ohne dass der Bundestag jedes Mal ein neues Gesetz beschließt.
Ab wann: am Tag nach der Verkündung; Anpassungen der Lohnabrechnungsprogramme ab dem Jahr 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Vermeidung heimlicher Steuererhöhungen durch automatische Anpassung der Einkommensteuer-Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge mit dem Ziel konstanter durchschnittlicher …
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Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene steuerpflichtige Einkommen, jährliche Herbstprojektion der Verbraucherpreise als Ausgangspunkt des Indexierungsverfahrens; Änderung § 32a und Einfügung § 127 Einkommensteuergesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13357 (GESTA 20. WP D072)
Wer ist betroffen?
- Lohn- und EinkommensteuerzahlendeEntlastung
Freibeträge und Tarifgrenzen steigen jedes Jahr automatisch mit den Verbraucherpreisen, damit die durchschnittliche Steuerbelastung bei rein inflationsbedingt gestiegenem Einkommen gleich bleibt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dieses Indexierungsverfahren stellt sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolgt.“
- Rentnerinnen und RentnerEntlastung
Auch Pauschbeträge bei sonstigen Einkünften wie Renten, die seit Jahrzehnten unverändert sind, würden künftig jährlich an die Inflation angepasst.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Als Beispiel für diese Tatsache dient unter anderem „der Werbungskostenpauschbetrag bei sonstigen Einkünften, z. B. Renten, nach § 9a S. 1 Nr. 3 EStG [der] seit 1955 nicht angepasst [wurde]““
- Unternehmen, die Löhne abrechnenBelastung
Lohnsteuerberechnungs- und Lohnabrechnungsprogramme müssen ab 2027 jedes Jahr angepasst werden; der Aufwand gilt als gering und ist nicht beziffert.
Zu tun: Lohnabrechnungsprogramme jährlich aktualisieren
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher geringfügiger, nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand infolge der jährlichen Anpassungen von Lohnsteuerberechnungs-/ Lohnabrechnungsprogrammen ab dem Jahr 2027.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Steuermindereinnahmen aufgrund der automatischen Anpassung der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz belasten den Bundeshaushalt nicht zusätzlich, da es sich hierbei lediglich um das Rückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen handelt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz führt zu keinen Veränderungen des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher geringfügiger, nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand infolge der jährlichen Anpassungen von Lohnsteuerberechnungs-/ Lohnabrechnungsprogrammen ab dem Jahr 2027. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung In den Ländern entsteht durch die rein betragsmäßigen Änderungen der steuerlichen Freibeträge und des Einkommensteuertarifs im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Aktualisierung der IT-Verfahren der Finanzverwaltung durch eigenes IT-Fachpersonal jährlicher automationstechnischer Umstellungsaufwand, der nicht separat bezifferbar ist. Der personelle Erfüllungsaufwand der Finanzämter verändert sich nicht.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. September 2026 · BT-Drs. 21/8065
- Bundestag: 1. Lesung23. September 2026 · BT-PlPr. 21/95
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Kay Gottschalk · MdB, AfD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11746B
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11747D
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11748D
- Parsa Marvi · MdB, SPD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11749C
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11750B
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11751A
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11751D