- Staat, Politik und Europa
Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8106
Was ändert sich?
Bundesministerinnen und -minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre müssen künftig Beteiligungen an Firmen von mehr als 1 Prozent offenlegen – samt der Einkünfte daraus und auch für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Der Erfüllungsaufwand betrifft die Dokumentation von Unternehmensbeteiligungen. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8106
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96