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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8106

Was ändert sich?

Bundesministerinnen und -minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre müssen künftig Beteiligungen an Firmen von mehr als 1 Prozent offenlegen – samt der Einkünfte daraus und auch für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Der Erfüllungsaufwand betrifft die Dokumentation von Unternehmensbeteiligungen. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8106 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8106
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96