- Recht und Justiz
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Neufassung des § 45
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8104
Was ändert sich?
Gerichte dürfen künftig niemandem mehr das Wahlrecht oder die Wählbarkeit als zusätzliche Strafe entziehen. Wer wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, verliert aber weiterhin automatisch für fünf Jahre die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die wegen bestimmter Straftaten (etwa Staatsschutzdelikten, Subventionsbetrug oder Amtsdelikten) verurteilt werdenEntlastung
Ein Gericht kann ihnen nicht mehr zusätzlich für zwei bis fünf Jahre das Wahlrecht oder die Wählbarkeit entziehen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Entwurf sieht vor, die Aberkennung des aktiven Wahlrechts künftig ebenso auszuschließen, wie die Aberkennung des passiven Wahlrechts durch ein Gericht.“
- Menschen, die wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werdenBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie verlieren weiterhin automatisch für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und gewählt zu werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ausschließlich in dem Fall, dass eine Person wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert diese die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8104
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96