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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8105

Was ändert sich?

Wer ein Waldgrundstück nur privat nutzt – etwa zur Erholung oder für eigenes Brennholz – ohne Gewinn erzielen zu wollen, muss nicht mehr pflichtversichert in die landwirtschaftliche Unfallversicherung einzahlen. Eine freiwillige Versicherung bleibt möglich.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Herausnahme von Eigentümern ausschließlich privat genutzter Forstgrundstücke ohne Gewinnerzielungsabsicht, insbesondere Waldflächen, aus der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Änderung §§ 6 und 123 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8105
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96