Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8107

Was ändert sich?

Parteien müssen Kredite künftig offenlegen: Gläubiger, Betrag, Zinssatz und Laufzeit kommen in den Rechenschaftsbericht, Kredite ab 10.000 Euro mit Namen. Jeder Kredit ist binnen zwei Wochen dem Bundestagspräsidenten zu melden, der ihn veröffentlicht.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Die vorgeschlagenen Änderungen des Parteiengesetzes zur Einführung detaillierter Transparenzvorschriften bei Krediten und zur Begrenzung der Kreditaufnahme führen zu einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand für politische Parteien und die zuständigen staatlichen Stellen. …

Mehr lesen

Für die Anpassung von IT-Systemen und Schulungen wird ein einmaliger Aufwand für alle betroffenen Parteien und die Bundestagsverwaltung angenommen. Der jährliche Aufwand für die Erfassung, Offenlegung und Prüfung der Kreditdaten wird auf niedrigen Betrag geschätzt. Eine genaue Bezifferung erfordert eine detaillierte Erhebung im Vorfeld der Umsetzung. Die finanziellen Belastungen für den Staatshaushalt sind als gering einzustufen und können im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel der Bundestagsverwaltung gedeckt werden. Für die Parteien entstehen moderate zusätzliche Kosten, die jedoch im Verhältnis zu ihrem Gesamtbudget als tragbar angesehen werden. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung entsteht ausschließlich auf Seiten des Bundes.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8107 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8107
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96