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Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz - EEGAG)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8108
Was ändert sich?
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien soll komplett abgeschafft werden. Damit würden Ausbauziele und die garantierten Vergütungen für Wind- und Solarstrom am Tag nach der Verkündung entfallen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Aufhebung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023)
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Stromkundinnen und StromkundenEntlastungindirekt
Laut Entwurf sollen weitere Strompreissteigerungen durch den geförderten Ausbau von Wind- und Solaranlagen und die Kosten für Netzausbau und Reservekapazitäten wegfallen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Keiner. Die Bürger profitieren mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen sowie die dadurch entstehenden Systemintegrationskosten (z.B. Netzausbau, Aufbau von Reservekapazitäten) entfallen.“
- Betreiberinnen und Betreiber von Windenergie- und PhotovoltaikanlagenBelastung
Die gesetzlichen Abnahme-, Übertragungs- und Vergütungspflichten sowie die garantierten Einspeisevergütungen für ihren Strom entfallen mit dem Wegfall des Gesetzes.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes vollständig außer Kraft.“
- Unternehmen, besonders energieintensive BetriebeEntlastungindirekt
Laut Entwurf entfallen für Unternehmen weitere Strompreissteigerungen durch den geförderten Ausbau von Wind- und Solaranlagen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Keiner. Die Wirtschaft profitiert mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen entfallen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. Die Bürger profitieren mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen sowie die dadurch entstehenden Systemintegrationskosten (z.B. …
Mehr lesenWeniger
Netzausbau, Aufbau von Reservekapazitäten) entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt für Subventionen an WEA- und PV-Anlagenbetreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Die Wirtschaft profitiert mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt für Subventionen an WEA- und PV-Anlagenbetreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. Durch den Entfall des beschleunigten Ausbaus von WEA und PV- Anlagen entfallen umfangreiche Planungsaufwendungen, Kontroll- und Genehmigungspflichten in Bund, Ländern und Kommunen. Die entfallenden Pflichten der Verwaltung ermöglichen Personalabbau in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Behörden. Die freiwerdenden Haushaltsmittel können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU- Minimum eingesetzt werden.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8108
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Katherina Reiche · Bundesmin., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11902B
- Marc Bernhard · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11903C
- Dr. Nina Scheer · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11905A
- Katrin Uhlig · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11907A
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11907D
- Stefan Seidler · MdB, fraktionslos24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11908C
- Hans Koller · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11909A