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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz - EEGAG)

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8108

Was ändert sich?

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien soll komplett abgeschafft werden. Damit würden Ausbauziele und die garantierten Vergütungen für Wind- und Solarstrom am Tag nach der Verkündung entfallen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Aufhebung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. Die Bürger profitieren mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen sowie die dadurch entstehenden Systemintegrationskosten (z.B. …

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Netzausbau, Aufbau von Reservekapazitäten) entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt für Subventionen an WEA- und PV-Anlagenbetreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Die Wirtschaft profitiert mittelbar, da mit der Aufhebung des EEG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA und PV-Anlagen entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt für Subventionen an WEA- und PV-Anlagenbetreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. Durch den Entfall des beschleunigten Ausbaus von WEA und PV- Anlagen entfallen umfangreiche Planungsaufwendungen, Kontroll- und Genehmigungspflichten in Bund, Ländern und Kommunen. Die entfallenden Pflichten der Verwaltung ermöglichen Personalabbau in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Behörden. Die freiwerdenden Haushaltsmittel können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU- Minimum eingesetzt werden.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8108 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. September 2026 · BT-Drs. 21/8108
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.