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Donnerstag, 8. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Viertes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8373

Was ändert sich?

Der Bund kann künftig auch den Bau von Magnetschwebebahnen für den Nahverkehr mitfinanzieren. Bisher waren nur Straßen-, Hoch-, U-Bahnen, Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnen förderfähig.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Förderungsfähige Gleichstellung von Magnetschwebebahnen mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie anderen Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnsystemen: Ermöglichung der Gewährung von Finanzhilfen für Vorhaben zum Bau von Magnetschwebebahnen als innovative Verkehrstechnologie, redaktionelle Folgeänderungen; …

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Änderung §§ 2, 6, 9, 10 und 12 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte zu erwarten. Die Mittelausstattung nach Maßgabe des GVFG, aus welcher auch Finanzhilfen für den Bau von Magnetschwebebahnen zu gewähren sind, ist festgelegt und ändert sich nicht.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht oder entfällt kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Insbesondere werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bund, Länder oder Kommunen.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/8373 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Oktober 2026 · BT-Drs. 21/8373