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Viertes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/8373
Was ändert sich?
Der Bund kann künftig auch den Bau von Magnetschwebebahnen für den Nahverkehr mitfinanzieren. Bisher waren nur Straßen-, Hoch-, U-Bahnen, Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnen förderfähig.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Förderungsfähige Gleichstellung von Magnetschwebebahnen mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie anderen Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnsystemen: Ermöglichung der Gewährung von Finanzhilfen für Vorhaben zum Bau von Magnetschwebebahnen als innovative Verkehrstechnologie, redaktionelle Folgeänderungen; …
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Änderung §§ 2, 6, 9, 10 und 12 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte zu erwarten. Die Mittelausstattung nach Maßgabe des GVFG, aus welcher auch Finanzhilfen für den Bau von Magnetschwebebahnen zu gewähren sind, ist festgelegt und ändert sich nicht.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht oder entfällt kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Insbesondere werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bund, Länder oder Kommunen.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Oktober 2026 · BT-Drs. 21/8373