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Montag, 12. Oktober 2026Ausgabe KW 42

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 585/26

Was ändert sich?

Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Umsatz müssen ab 2028 eine elektronische Kasse mit Sicherheitseinrichtung nutzen, offene Ladenkassen sind dann nicht mehr erlaubt. Gedruckte Kassenbelege muss niemand mehr ausgeben – ein digitaler Beleg, etwa per QR-Code, reicht.

Ab wann: Kassenpflicht und Ende der Papierbelegpflicht am 1. Januar 2028; übrige Regelungen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; weitere Teile am 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 158 von 165 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Regelungen führen nicht zu Haushaltsausgaben. Die Regelungen zur Einführung der Kassenpflicht schränken Missbrauchsmöglichkeiten ein. Dies wird zur Sicherung des Steueraufkommens beitragen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 106 192 000 Euro. Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 98 748 000 Euro. …

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Die Entlastung entsteht vor allem durch die Umstellung der Belegausgabepflicht von papiergebundenen zu digitalen Belegen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten reduzieren sich um 139 072 000 Euro jährlich. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Länder ergibt sich ein einmaliger Erfüllungswand von rund 557 000 Euro.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 585/26 09.10.26 BRFuss Fz - R - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 585/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 585/26