Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 585/26
Was ändert sich?
Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Umsatz müssen ab 2028 eine elektronische Kasse mit Sicherheitseinrichtung nutzen, offene Ladenkassen sind dann nicht mehr erlaubt. Gedruckte Kassenbelege muss niemand mehr ausgeben – ein digitaler Beleg, etwa per QR-Code, reicht.
Ab wann: Kassenpflicht und Ende der Papierbelegpflicht am 1. Januar 2028; übrige Regelungen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; weitere Teile am 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 158 von 165 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Betriebe mit Bargeldeinnahmen und einem Gesamtumsatz über 100.000 EuroBelastung
Sie müssen ab 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung einsetzen; eine offene Ladenkasse ist dann nicht mehr erlaubt.
Zu tun: elektronische Kasse anschaffen und betreiben
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mit Einführung einer Kassenpflicht ab einem Umsatz über 100 000 Euro entfällt die Möglichkeit der Nutzung einer offenen Ladenkasse.“
- Betriebe, die bisher Papierbelege ausgeben musstenEntlastung
Sie müssen ab 2028 keinen gedruckten Kassenbon mehr ausgeben, sondern können den Beleg digital bereitstellen.
Zu tun: digitale Belegbereitstellung einrichten
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Entlastung entsteht vor allem durch die Umstellung der Belegausgabepflicht von papiergebundenen zu digitalen Belegen.“
- Kundinnen und Kunden an der KasseBetroffen, ohne Kostenfolge
Statt eines Papierbons erhalten sie den Kassenbeleg digital, zum Beispiel über einen QR-Code auf dem Kassenbildschirm.
Zu tun: QR-Code mit dem Handy abscannen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der QR-Code wird auf dem Kassenbildschirm dargestellt und kann vom Kunden, ohne individuelle Kunden-App des Geschäfts, abgescannt werden.“
- Betriebe in Fällen sachlicher HärteEntlastung
Sie können von der Kassenpflicht befreit werden; weitere Ausnahmen kann das Bundesfinanzministerium durch Verordnung festlegen.
Zu tun: Befreiung geltend machen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Eine Befreiungsmöglichkeit für Fälle einer sachlichen Härte ist vorgesehen.“
- Steuerpflichtige mit elektronischen Kassen (neue Sanktionen und Ermittlungen)Belastung
Bei Verstößen gegen die Kassen- und Aufzeichnungspflichten drohen Bußgelder und Strafverfahren, die die Finanzbehörden selbst ermitteln können.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Außerdem werden weitere Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden eingeführt, um Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können.“
- Hersteller und Anbieter von KassensystemenBelastung
Sie müssen rund 750 Kassensysteme auf digitale Belege umprogrammieren, mit Kosten von rund 18.700 Euro je System.
Zu tun: Kassensysteme technisch anpassen
Laut Entwurf 750 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Insgesamt ergibt sich damit eine Fallzahl von 750 anzupassenden Kassensystemen.“
- Mietwagen- und gebündelter BedarfsverkehrBelastung
Für Mietwagen und Fahrzeuge im gebündelten Bedarfsverkehr gelten neue Aufzeichnungsanforderungen, die nach fünf Jahren überprüft werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Einführung der Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100 000 Euro nach § 146b AO-E sowie der Umfang der Ausnahmen, die Einführung der Anforderungen an Mietwagen und Fahrzeuge im gebündelten Bedarfsverkehr nach § 146c AO-E und die Anpassung der Belegausgabepflicht sollen jeweils fünf Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Regelungen führen nicht zu Haushaltsausgaben. Die Regelungen zur Einführung der Kassenpflicht schränken Missbrauchsmöglichkeiten ein. Dies wird zur Sicherung des Steueraufkommens beitragen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 106 192 000 Euro. Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 98 748 000 Euro. …
Mehr lesenWeniger
Die Entlastung entsteht vor allem durch die Umstellung der Belegausgabepflicht von papiergebundenen zu digitalen Belegen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten reduzieren sich um 139 072 000 Euro jährlich. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Länder ergibt sich ein einmaliger Erfüllungswand von rund 557 000 Euro.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 585/26 09.10.26 BRFuss Fz - R - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 585/26