Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 586/26
Was ändert sich?
Zur Steuerberaterprüfung wird künftig jedes abgeschlossene Hochschulstudium zugelassen – nicht mehr nur Wirtschaft oder Recht. Außerdem darf die Prüfung unbegrenzt oft wiederholt werden, auch von Personen, die bereits dreimal durchgefallen sind.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 158 von 165 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Bewerberinnen und Bewerber für die SteuerberaterprüfungEntlastung
Sie können die Prüfung unbegrenzt oft wiederholen und sparen beim Zulassungsantrag etwa 20 Minuten Aufwand, weil kein Nachweis über die Studienfachrichtung mehr nötig ist.
Zu tun: Zulassungsantrag stellen
Laut Entwurf 6.000 Betroffene
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„Bewerberinnen und Bewerber sind damit frei in ihrer Entscheidung, wie oft sie an der Steuerberaterprüfung teilnehmen.“
- Menschen mit einem Hochschulabschluss außerhalb von Wirtschaft und RechtEntlastung
Sie dürfen künftig auch ohne wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden.
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„Damit wird einem erweiterten Personenkreis die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung ermöglicht.“
- Personen, die die Prüfung bereits dreimal nicht bestanden habenEntlastung
Sie dürfen erneut an der Steuerberaterprüfung teilnehmen, obwohl sie dreimal erfolglos waren.
Laut Entwurf 838 Betroffene
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„Die Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche soll auch für Bewerberinnen und Bewerber gelten, die bereits in der Vergangenheit dreimal erfolglos an der Steuerberaterprüfung teilgenommen haben.“
- Berufstätige, die sich neben der Arbeit auf die Prüfung vorbereitenEntlastung
Sie sollen einzelne Prüfungsarbeiten künftig auf verschiedene Prüfungstermine verteilen können; die Einzelheiten regelt später eine Verordnung des Finanzministeriums.
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„Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen der Prüfungsordnung weitere Schritte der Reformierung der Steuerberaterprüfung zu gehen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, einzelne Aufsichtsarbeiten in verschiedenen Prüfungsterminen abzulegen.“
- Prüfungsteilnehmende als GebührenzahlendeWirkung unklarindirekt
Wenn deutlich mehr Menschen die Prüfung ablegen, können die Prüfungsgebühren kostendeckend erhöht werden.
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„Sofern sich die Bewerberzahlen deutlich erhöhen und hieraus Kosten entstehen, können die bestehenden Gebühren kostendeckend erhöht werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es entstehen weder für den Bund noch für die Länder Mehrausgaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der laufende Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich um jährlich 2 000 Stunden. Fristablauf: 20.11.26 E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der laufende Erfüllungsaufwand um etwa 168 000 Euro. Die Reduzierung des laufenden Erfüllungsaufwands stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar.
- Weitere Kosten
Keine. Bundesrat Drucksache 586/26 09.10.26 BRFuss Fz Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 586/26