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Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 590/26
Was ändert sich?
Wer im Internet beleidigt oder bedroht wird, kann künftig per Gericht die Identität der Verfasser erfahren und eine Sperrung des Kontos oder die Löschung des Inhalts erreichen. Neu strafbar sind unter anderem sexualisierte Deepfakes und heimliche Überwachung per GPS-Tracker.
Ab wann: Artikel 10 am Tag nach der Verkündung, die übrigen Regelungen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden QuartalsKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) als Art. 1 der Vorlage
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Betroffene, die eine Sperrung des Kontos oder die Löschung eines Inhalts erreichen wollenEntlastung
Sie können beim Gericht beantragen, dass ein Nutzerkonto gesperrt oder ein rechtswidriger Inhalt entfernt wird – auch wenn der Verletzer unbekannt bleibt.
Zu tun: Antrag auf Sperrung oder Entfernung bei Gericht stellen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zusätzlich wird die Beantragung von 810 Accountsperren (s. Vorgabe 4.2.2) und die Beantragung von 1 600 Entfernungen von rechtswidrigen Inhalten (s. Vorgabe 4.2.3) durch von Rechtsverletzungen betroffenen Personen geschätzt.“
- Frauen und Mädchen, die von bildbasierter sexualisierter Gewalt betroffen sindEntlastung
Das Herstellen und Weitergeben intimer Aufnahmen und sexualisierter Deepfakes wird umfassender strafbar, auch wenn die Person nicht erkennbar ist.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„bildbasierte sexualisierte Gewalt (die besonders Frauen und Mädchen betrifft)“
- Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke, die rechtswidrige Inhalte verbreitenBelastung
Ihr Nutzerkonto kann auf richterliche Anordnung zeitweise gesperrt werden, auch wenn ihre Identität unbekannt ist.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dadurch besteht künftig die Möglichkeit einzelne Nutzerkonten aufgrund fortwährender schwerwiegender Rechtsverletzungen temporär – durch richterliche Anordnung – zu sperren auch wenn die Identität des rechtsverletzenden Nutzers unbekannt ist.“
- Menschen, die Meinungen anonym im Netz äußernBetroffen, ohne Kostenfolge
Wer sich nicht strafbar äußert, bleibt anonym – eine Auskunft über die Identität wird dann nicht erteilt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Meinungsäußerungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, sollen im demokratischen Rechtsstaat anonym bleiben.“
- Soziale Netzwerke und Online-DiensteBelastung
Sie müssen Daten für Auskunftsverfahren sichern, Auskunft erteilen, Konten sperren und Inhalte entfernen; Netzwerke ohne EU-Sitz brauchen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten.
Zu tun: Daten sichern und gerichtliche Anordnungen umsetzen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Soziale Netzwerke, die keinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, sollen auch nach Inkrafttreten des DSA weiter über einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten erreichbar sein.“
- Anbieter von InternetzugangsdienstenBelastung
Sie werden neu zur Auskunft verpflichtet; pro Fall sind rund 12 Minuten Aufwand angesetzt.
Zu tun: Daten übermitteln und sichern
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„Zum einen werden zusätzlich zu den betroffenen Onlinediensten auch Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Auskunft verpflichtet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringfügiger laufender Erfüllungsaufwand in Folge zusätzlicher Beantragungen von Auskunftsverfahren, richterlich angeordneten Accountsperren und richterlich angeordneten Entfernungen von Inhalten. …
Mehr lesenWeniger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein geringfügiger Erfüllungsaufwand Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der geringfügige Erfüllungsaufwand entfällt gänzlich auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Aufgrund zusätzlicher richterlicher Anordnungen zur Durchsetzung von Auskunftsverfahren, Accountsperren und Entfernungen von Inhalten sowie daraus folgenden Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen den Ländern jährliche Mehrkosten im justiziellen Kernbereich in Höhe von rund 1 250 000 Euro. …
Mehr lesenWeniger
Bundesrat Drucksache 590/26 09.10.26 BRFuss R - DS - FSFJ - In - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 590/26