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Mittwoch, 14. Oktober 2026Ausgabe KW 42

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 590/26

Was ändert sich?

Wer im Internet beleidigt oder bedroht wird, kann künftig per Gericht die Identität der Verfasser erfahren und eine Sperrung des Kontos oder die Löschung des Inhalts erreichen. Neu strafbar sind unter anderem sexualisierte Deepfakes und heimliche Überwachung per GPS-Tracker.

Ab wann: Artikel 10 am Tag nach der Verkündung, die übrigen Regelungen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden QuartalsKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) als Art. 1 der Vorlage

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringfügiger laufender Erfüllungsaufwand in Folge zusätzlicher Beantragungen von Auskunftsverfahren, richterlich angeordneten Accountsperren und richterlich angeordneten Entfernungen von Inhalten. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein geringfügiger Erfüllungsaufwand Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der geringfügige Erfüllungsaufwand entfällt gänzlich auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Aufgrund zusätzlicher richterlicher Anordnungen zur Durchsetzung von Auskunftsverfahren, Accountsperren und Entfernungen von Inhalten sowie daraus folgenden Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen den Ländern jährliche Mehrkosten im justiziellen Kernbereich in Höhe von rund 1 250 000 Euro. …

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Bundesrat Drucksache 590/26 09.10.26 BRFuss R - DS - FSFJ - In - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 590/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 590/26