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Montag, 12. Oktober 2026Ausgabe KW 42

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften

· BR-Drs. 591/26

Was ändert sich?

Das deutsche Abfallverbringungsgesetz wird neu gefasst und an neue EU-Regeln angepasst: Informationen zu grenzüberschreitenden Abfalltransporten müssen künftig elektronisch übermittelt werden, der Export von Abfällen aus der EU wird strenger geregelt.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die EU-Verordnung wird ab dem 21. Mai 2026 angewandtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5
Chance
offenWer den Entwurf eingebracht hat, ist nicht erfasst.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Bund, Länder und Kommunen werden durch das Gesetz im Vergleich zum bisherigen AbfVerbrG nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.

Erfüllungsaufwand

Geringfügig. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht höchstens ein geringfügiger Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung gibt es geringfügige Änderungen des Erfüllungsaufwands. Er beruht auf unionsrechtlichen Vorgaben.

Weitere Kosten

Die Wirtschaft wird im Vergleich zum bisherigen AbfVerbrG insgesamt nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. In Folge des Gesetzes ist nicht mit steigenden Preisen zu rechnen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten. Bundesrat Drucksache 591/26 09.10.26 BRFuss U - Wi Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auszug aus dem Vorblatt der BR-Drs. 591/26 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 591/26