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Gesetz zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BR-Drs. 592/26
Was ändert sich?
Die Autobahn GmbH darf künftig Kredite aufnehmen und Anleihen ausgeben. Ab 2028 fließt ihr der Infrastruktur-Anteil der Lkw-Maut (rund 37 Prozent) direkt zu; auf diesen Anteil fallen dann 19 Prozent Umsatzsteuer an.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Regelungen zur Maut und zur Finanzierung (Artikel 2 und 3) am 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Mautpflichtige ohne Vorsteuerabzug (unter anderem Privatpersonen, Vereine, Kleinunternehmer)Belastung
Sie zahlen künftig 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Mautanteil der Autobahn GmbH, ohne sie zurückholen zu können – insgesamt rund 13,29 Millionen Euro Mehrkosten.
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„Lediglich ein kleiner Anteil der Mautschuldner wird nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, insbesondere Privatpersonen, Vereine und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.“
- Speditionen und andere Unternehmen mit mautpflichtigen LkwBetroffen, ohne Kostenfolge
Auf den Mautanteil der Autobahn GmbH wird Umsatzsteuer erhoben, die sie in der Regel als Vorsteuer wieder abziehen können.
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„Mautschuldner sind in der Regel unternehmerisch tätig und damit unter den Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.“
- Unternehmen mit laufenden Verträgen über AutobahnbauBelastung
Für rund 14.000 Bauverträge muss die Übernahme durch die Autobahn GmbH einzeln mit dem Vertragspartner vereinbart werden; der Aufwand der Wirtschaft wird auf rund 2 Millionen Euro geschätzt.
Zu tun: Schuldübernahme vertraglich vereinbaren
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„Für diese Verträge muss die Schuldübernahme für jeden Vertrag einzeln mit dem Vertragspartner durch Rechtsgeschäft vereinbart werden.“
- Anbieter der Mauterhebung und Maut-Abrechnung (EETS-Anbieter, Toll Collect)Belastung
Sie müssen ihre IT-Systeme und Abrechnungsprozesse umstellen – rund 0,5 Millionen Euro je EETS-Anbieter, bei Toll Collect bis zu 14 Millionen Euro einmalig.
Zu tun: IT-Systeme und Abrechnungsprozesse anpassen
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„Die Kosten für die Umsetzung der Änderungen der Mautprozesse bei den EETS-Anbietern betragen etwa 0,5 Mio. Euro je zugelassenen EETS-Anbieter, mithin insgesamt 3 Mio. Euro.“
- Bürgerinnen und Bürger allgemeinBetroffen, ohne Kostenfolge
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Aufwand und es werden keine Informationspflichten eingeführt.
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„Bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch den Gesetzentwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsentlastung durch Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer der Mautschuldner Aufgrund der geplanten Änderungen ist davon auszugehen, dass die Autobahn GmbH zukünftig – anders als heute – als Unternehmerin im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes tätig werden wird. …
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Aufgrund dieser Unternehmereigenschaft der Autobahn GmbH wird der ihr zustehende Anteil des Mautaufkommens – der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten für die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, deren Träger der Straßenbaulast der Bund ist – der Umsatzsteuer unterworfen. Aus der Umsatzsteuerpflicht resultieren folgende Mehreinnahmen gerundet in Millionen Euro, die anteilig auf Bund, Länder und Kommunen entfallen: In Millionen Euro 2028 2029 2030 Mautanteil Autobahn GmbH 4 996,94 4 800,81 4 782,53 Umsatzsteueraufkommen gesamt 13,29 12,77 12,72 durch Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer der Autobahn GmbH Aufgrund der geplanten Änderungen ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Bau von Neu- und Ausbaumaßnahmen eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung entsteht. Die Autobahn GmbH weist Umsatzsteuer an den Bund aus und führt diese ab. Es resultieren folgende Mehreinnahmen gerundet in Millionen Euro, die anteilig auf Bund, Länder und Kommunen entfallen: In Millionen Euro 2028 2029 2030 Umsatzsteueraufkommen gesamt 418 398 360 durch Mehreinnahmen bei Ertragssteuern der Autobahn GmbH Aufgrund der geplanten Änderungen ist davon auszugehen, dass die Autobahn GmbH künftig kalkulatorische Gewinne erzielt, auf die Ertragssteuern anfallen. Es resultieren folgende Mehreinnahmen gerundet in Millionen Euro, die anteilig auf Bund, Länder und Kommunen entfallen: In Millionen Euro 2028 2029 2030 Ertragssteueraufkommen gesamt 100 100 100 durch Reduzierung der Ausgaben für die Autobahn GmbH Die Ausgaben für die Autobahn GmbH werden in Höhe der Lkw-Mauteinnahmen, die direkt der Autobahn GmbH zufließen, im Einzelplan 12 reduziert. Die Entlastung für den Bundeshaushalt beträgt in Millionen Euro: 2028 2029 2030 4 585 4 383 4 371 Haushaltsbelastung durch Mindereinnahmen infolge Vorsteuerabzug der Autobahn GmbH Vor dem Hintergrund der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft der Autobahn GmbH wird die Autobahn GmbH unter den Voraussetzungen des § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sein. Aus der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs resultieren schätzungsweise folgende Mindereinnahmen gerundet in Millionen Euro, die anteilig auf Bund, Länder und Kommunen entfallen: In Millionen Euro 2028 2029 2030 Vorsteueraufkommen gesamt 1 505 1 454 1 369 durch Mindereinnahmen bei der Lkw-Maut Die Lkw-Mauteinnahmen, hier Infrastrukturkostenanteil auf Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, deren Träger der Straßenbaulast der Bund ist, abzüglich anteiliger gesetzlicher Abzugsbeträge (u.a. Systemkosten), fließen zukünftig nicht mehr dem Bundeshaushalt, sondern direkt der Autobahn GmbH zu. Auf Basis der geltenden Finanzplanung betragen die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Millionen Euro: 2028 2029 2030 4 585 4 383 4 371
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch den Gesetzentwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ist durch den Gesetzentwurf ein Erfüllungsaufwand in Höhe von schätzungsweise 2 Millionen Euro zu erwarten. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch den Gesetzentwurf entsteht dem Bund ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 23,90 Millionen Euro und ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 6,36 Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Änderung der Mautprozesse zur Herstellung der Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH beträgt 21,016 Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand bei der Autobahn GmbH zur Herstellung der Kreditfähigkeit beträgt 2 885 000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Änderung der Mautprozesse beträgt 7,04 Millionen Euro. Bei der Autobahn GmbH entsteht durch die Einführung der Kreditfähigkeit eine jährliche Entlastung von 680 000 Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten wird stellenmäßig und finanziell im Einzelplan 12 ausgeglichen. Bei den Ländern einschließlich Kommunen entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Die Mehrkosten für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mautschuldner werden auf 13,29 Millionen Euro geschätzt (siehe auch im Vorblatt zu D). Bundesrat Drucksache 592/26 09.10.26 BRFuss Vk - Fz Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht9. Oktober 2026 · BR-Drs. 592/26