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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

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Namentliche Abstimmung · 19. Dezember 2025

Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften

Vorlage abgelehnt · Vorlage der Linken

Abgestimmt wurde über die Empfehlung des Ausschusses, die Vorlage abzulehnen. „Ja“ heißt hier: Vorlage ablehnen, „Nein“: Vorlage nicht ablehnen.

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU1930015
AfD1240027
SPD115005
Grüne750010
Linke046018
Fraktionslos0101
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ abgelehnt. Die Linksfraktion fordert darin, zentrale Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht abzuschaffen. Dazu zählen insbesondere die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes sowie weitere Begünstigungen in den Paragrafen 13a bis d und 19a. Nach Ansicht der Fraktion führen diese Regelungen dazu, dass sehr große Erbschaften und Schenkungen faktisch kaum besteuert werden. Zur Begründung verweist sie darauf, dass im Jahr 2023 auf Erbschaften und Schenkungen im Wert von über sechs Milliarden Euro lediglich acht Millionen Euro Steuern angefallen seien, was einem Steuersatz von rund 0,13 Prozent entspreche. Von diesen Regelungen würden vor allem sehr vermögende Erb:innen profitieren, während kleine Erbschaften und insbesondere die neuen Bundesländer kaum begünstigt würden. Zudem kritisiert die Linksfraktion weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung, etwa durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, spezielle Regelungen für große Immobilienbestände sowie Stiftungsmodelle. Dies führe aus ihrer Sicht zu einer Ungleichbehandlung, bei der kleinere Erbschaften höher besteuert würden als sehr große Vermögen.

Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Abehnung des Antrags empfohlen wird.

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 507 Ja-Stimmen zu 47 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Damit wurde der Antrag der Linksfraktion abgelehnt.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.de

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle, die abgestimmt haben, stimmten wie ihre Fraktion.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Ja208
AfDgeschlossen Ja151
SPDgeschlossen Ja120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgeschlossen Ja85
Die Linkegeschlossen Nein64
Fraktionslosgeschlossen Nein2