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Freitag, 9. Oktober 2026Ausgabe KW 41

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Namentliche Abstimmung · 8. Oktober 2026

Beschlussempfehlung zu viertem Antrag: Steuervergünstigung für große Wohnungsbestände beibehalten

Vorlage abgelehnt · Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abgestimmt wurde über die Empfehlung des Ausschusses, die Vorlage abzulehnen. „Ja“ heißt hier: Vorlage ablehnen, „Nein“: Vorlage nicht ablehnen.

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU199009
AfD1350015
SPD1100010
Grüne07708
Linke054010
Fraktionslos1110
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

Auch der vierte Antrag der Grünen betrifft die Erbschaft- und Schenkungsteuer, hier jedoch in Bezug auf große Immobilienbestände. Dabei geht es um eine Regelung, nach der Unternehmen mit mehr als 300 vermieteten Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden können, wenn sie vererbt oder verschenkt werden.

Die Grünen wollen diese Vergünstigung abschaffen. Künftig sollen große Bestände vermieteter Wohnungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich wie anderes Immobilienvermögen behandelt werden. Dafür soll das Bundesfinanzministerium zunächst dafür sorgen, dass ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 einheitlich angewendet wird. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die bisherige Begünstigung für mehr als 300 Wohnungen beendet.

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, welcher die Ablehnung des Antrags empfohlen hatte. Die Beschlussempfehlung wurde mit 445 Ja-Stimmen zu 132 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von Sieghard Knodel (fraktionslos) angenommen. Damit wurde der vierte Antrag der Grünen abgelehnt.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.de

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle, die abgestimmt haben, stimmten wie ihre Fraktion.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Ja208
AfDgeschlossen Ja150
SPDgeschlossen Ja120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgeschlossen Nein85
Die Linkegeschlossen Nein64
Fraktionslosmehrheitlich Ja3