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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1856

Was ändert sich?

Bei online abgeschlossenen Verträgen muss es künftig einen leicht auffindbaren Widerrufs-Button geben. Der Widerruf von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen ist künftig höchstens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Die erste Kopie der Patientenakte wird kostenlos.

Ab wann: 19. Juni 2026; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung; Informationspflichten zu Gewährleistung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit am 27. September 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 5. Februar 2026 im BGBl I 2026, 28. In Kraft seit 6. Februar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umsetzung europäischer Vorgaben im Verbraucherrecht: Begrenzung des Widerrufsrechts im Bereich von Finanzdienstleistungen auf max. zwölf Monate und 14 Tage sowie bei Lebensversicherungen auf 24 Monate und 30 Tage, Einführung …

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einer elektronischen Widerrufsfunktion für Verträge über Finanzdienstleistungen sowie andere Waren und Dienstleistungen, Anpassung vorvertraglicher Informationspflichten, Patientenanspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsakte und Herausgabe einer kostenlosen ersten Kopie, zur Vermeidung von Verwechslungen mit der elektronischen Patientenakte Verwendung der Bezeichnung "Behandlungsakte", Folgeänderungen, Klarstellungen; Neufassung und Änderung zahlr. §§ in 7 Gesetzen und 1 Rechtverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 06.03.2024, S. 1) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zum Anspruch von Patienten auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte (Az. C-307/22) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der laufende Erfüllungsaufwand um rund 344 000 Euro jährlich. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich eine Steigerung der laufenden Bürokratiekosten in Höhe von rund 344 000 Euro. …

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Der Wirtschaft entsteht zudem ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 104 Millionen Euro. Davon sind rund 54 Millionen Euro auf einmalige Informationspflichten zurückzuführen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Neuregelungen bewirken keine Veränderung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung.

Weitere Kosten

Keine. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1856 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 433/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1856
  3. Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung17. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3345
  6. Bundestag: 2. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  7. Bundestag: 3. Lesung19. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/51
  8. Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Februar 2026

Namentliche Abstimmung am 19. Dezember 2025

Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1910017
AfD0123028
SPD115005
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07609
Die Linke042022
fraktionslos0101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

16 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.