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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

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Namentliche Abstimmung · 19. Dezember 2025

Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss

Angenommen · Vorlage der Bundesregierung

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU1910017
AfD0123028
SPD115005
Grüne07609
Linke042022
Fraktionslos0101
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts angenommen. Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verbraucherrechte-Richtlinie weiterentwickeln. Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens 19. Dezember 2025 beziehungsweise 27. März 2026 in deutsches Recht übertragen werden.

Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, eines sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Fernabsatzverträge. Verbraucher:innen sollen Verträge damit zukünftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Zudem wird im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht eingeschränkt und das Versicherungsvertragsgesetz in weiteren Punkten angepasst. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erweiterte Informationspflichten für Unternehmen vor. Verbraucher:innen sollen künftig klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über Haltbarkeitsgarantien informiert werden. Bei Waren mit digitalen Elementen kommen zusätzliche Angaben etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates hinzu. Für Finanzdienstleistungsverträge wird der Katalog der Informationspflichten neu geordnet und um Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, welche einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Ergänzt wurden unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Online-Benutzeroberflächen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, um Verbraucher:innen vor manipulativen Gestaltungsmethoden, sogenannten „Dark Patterns“, zu schützen und ihre freie und informierte Entscheidungsfindung sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 306 Ja-Stimmen zu 242 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten dagegen.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.deZum Gesetz: Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle, die abgestimmt haben, stimmten wie ihre Fraktion.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Ja208
AfDgeschlossen Nein151
SPDgeschlossen Ja120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgeschlossen Nein85
Die Linkegeschlossen Nein64
Fraktionslosgeschlossen Nein2