- Sicherheit und Verteidigung
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1853
Was ändert sich?
Männer ab Jahrgang 2008 müssen einen Fragebogen zur Wehrdienst-Bereitschaft ausfüllen und sich mustern lassen. Der freiwillige Wehrdienst wird mit mindestens 2.600 Euro brutto attraktiver. Eine Wehrpflicht kann nur der Bundestag per Gesetz einführen.
Ab wann: 1. Januar 2026; einzelne Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 bzw. 1. Januar 2025KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 29. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 370. In Kraft seit 1. Januar 2024 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes …
Mehr lesenWeniger
(FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls; Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, Wehrpflichtsoldgesetz (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen
Wer ist betroffen?
- Wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahrgang 2008Belastung
Sie müssen auf Aufforderung einen Fragebogen zur Bereitschaft und Fähigkeit zum Wehrdienst ausfüllen; das dauert im Schnitt etwa 15 Minuten.
Zu tun: Bereitschaftserklärung abgeben (auch elektronisch möglich)
Laut Entwurf 300.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass pro Jahr ca. 300 000 männliche deutsche Staatsangehörige ihre Erklärung zur Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr (einschließlich weiterer Angaben) abgeben müssen.“
- Junge Männer ab Jahrgang 2008, die zur Musterung geladen werdenBelastung
Sie müssen sich ärztlich körperlich und geistig untersuchen lassen; die Musterung dauert rund sechs Stunden an einem Tag und ist kostenfrei, notwendige Auslagen werden erstattet.
Zu tun: Nach Ladung durch das Karrierecenter der Bundeswehr zur Musterung erscheinen
Laut Entwurf 300.000 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 werden zudem verpflichtet, sich mustern zu lassen.“
- Freiwillige WehrdienstleistendeEntlastung
Der Wehrsold beträgt künftig mindestens 2 600 Euro brutto im Monat, der Dienst kann sechs bis elf Monate dauern.
Entlastung 31.200 € je Fall und Jahr
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zur Steigerung der Attraktivität wird der Wehrsoldgrundbetrag für die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden auf mindestens 2 600 Euro brutto festgelegt.“
- Menschen, die 2026 erstmalig Dienst in der Bundeswehr antretenEntlastung
Sie können einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3 500 Euro für den ersten Pkw-Führerschein oder bis zu 5 000 Euro für den ersten Lkw-Führerschein erhalten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb einer Fahrerlaubnis soll auf die Klassen C oder C1 (LKW) erweitert werden und für alle Personen gelten, die erstmalig im Jahr 2026 ihren Dienst in der Bundeswehr antreten.“
- Frauen und Männer der Jahrgänge ab 2001Betroffen, ohne Kostenfolge
Sie erhalten Informationen und einen Online-Fragebogen zur Bundeswehr und können freiwillig antworten.
Zu tun: Fragebogen freiwillig ausfüllen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2001 erhalten auf der Grundlage von § 58c SG Informationen und einen Online-Fragebogen“
- Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit kurzen VerpflichtungszeitenEntlastung
Sie erhalten zusätzliche Leistungen bei Berufsförderung und Dienstzeitversorgung, etwa Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe auch bei kurzen Verpflichtungszeiten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Attraktivität des Neuen Wehrdienstes wird durch zusätzliche Leistungen in den Bereichen der Fahrerlaubnis, der Berufsförderung und der Dienstzeitversorgung gesteigert.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund fallen infolge der geplanten Änderungen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung an. Soweit derzeit prognostizierbar sind dies insgesamt 495 Millionen Euro für das Jahr 2026. Im Finanzplanungszeitraum werden zunächst für den Einzelplan 14 Mehrausgaben in Höhe von rund 603 Millionen Euro für das Jahr 2027, rund 713 Millionen Euro für das Jahr 2028 und rund 849 Millionen Euro für das Jahr 2029 erwartet. …
Mehr lesenWeniger
Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert. Ausgaben, die durch eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst entstehen, können nicht prognostiziert werden, da weder absehbar ist, ob und wenn ja wann eine Einberufung erfolgt, noch wie hoch die Anzahl der Einzuberufenden gegebenenfalls sein wird. Zu diesen Ausgaben, die entstehen können, zählen auch Mehrausgaben im Zuge des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Über diese und gegebenenfalls weitere Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln in den Geschäftsbereichen ist finanziell und stellenmäßig im laufenden und in künftigen Haushaltsverfahren zu entscheiden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für wehrpflichtige Bürger entsteht insoweit ein Aufwand, als sie ab 2026 die Bereitschaftserklärung abzugeben und sich ab Juli 2027 einer Musterung zu unterziehen haben. Es ist mit rund 300 000 Wehrpflichtigen pro Jahr zu rechnen. …
Mehr lesenWeniger
Der Erfüllungsaufwand für eine gegebenenfalls erfolgende Einberufung wird aus den oben genannten Gründen hier nicht angegeben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entsteht durch das geplante Regelungsvorhaben ein Erfüllungsaufwand wie nachfolgend dargestellt. Durch die vorgesehene Erfassung, Datenübermittlung und die Bereitschaftserklärung entsteht dem Normadressaten Wehr- und Arbeitsverwaltung ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 365 000 Euro und ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von 3 254 000 Euro. Zur Aufnahme verpflichtender Musterungen ab dem 1. Juli 2027 entsteht ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von 54 094 000 Euro. Ein weiterer Erfüllungsaufwand entsteht durch administrativen Mehraufwand infolge der Umstellung von Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (FWDL) auf SaZ. Dem gegenüber steht ein administrativer Minderaufwand durch den Wegfall der Statusgruppe FWDL. Der Erfüllungsaufwand für die Durchführung verpflichtender Einberufungen kann nicht prognostiziert werden, da der Eintritt vom Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung abhängt und Zeitpunkt und Inhalt dieser Rechtsverordnung im Einzelnen noch nicht vorhergesehen werden können. Für das Bundesverwaltungsamt entsteht durch die Umsetzung dieses Gesetzes und den damit verbundenen Aufwüchsen der SaZ bis 2030 ein Mehraufwand in Höhe von 33 738 000 Euro für 247 Stellen und Planstellen (11,4 eD, 187,7 mD, 40,1 gD und 7,8 hD). Für die Länder und Kommunen entsteht ein Erfüllungsaufwand dadurch, dass die Meldebehörden zu der neuen Erfassungsstruktur beitragen. Dieser Aufwand fällt aber gegenüber der bisher schon geltenden Rechtslage nicht ins Gewicht. Die Verpflichtung, Meldedaten zum Abruf bereitzuhalten, besteht bereits jetzt nach § 39 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes. Weitergehende Übermittlungs- und Aktualisierungspflichten der Meldebehörden, wie bislang in § 15 WPflG vorgesehen, entfallen. Damit werden die Meldebehörden von ihren bisherigen Aufgaben als Erfassungsbehörden entlastet.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 441/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1853
- Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3076
- Bundestag: 2. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundestag: 3. Lesung5. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/48
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung am 5. Dezember 2025
Modernisierung des Wehrdienstes · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 206 | 0 | 0 | 2 |
| AfD | 0 | 138 | 0 | 13 |
| SPD | 117 | 1 | 0 | 2 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 77 | 1 | 7 |
| Die Linke | 0 | 55 | 0 | 9 |
| fraktionslos | 0 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
22 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Boris Pistorius · Bundesmin., Bundesministerium der Verteidigung16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3723B
- Rüdiger Lucassen · MdB, AfD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3724A
- Dr. Norbert Röttgen · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3725D
- Niklas Wagener · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3728B
- Desiree Becker · MdB, DIE LINKE16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3729B
- Siemtje Möller · MdB, SPD16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3729D
- Thomas Erndl · MdB, CDU/CSU16. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/34, S. 3730C
- Siemtje Möller · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5613C
- Rüdiger Lucassen · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5614C
- Dr. Norbert Röttgen · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5615C
- Sara Nanni · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5617A
- Desiree Becker · MdB, DIE LINKE5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5618A
- Falko Droßmann · MdB, SPD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5619C
- Jörg Zirwes · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5620C
- Thomas Erndl · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5621A
- Nyke Slawik · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5622A
- Boris Pistorius · Bundesmin., Bundesministerium der Verteidigung5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5622D
- Kurt Kleinschmidt · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5624A
- Diana Herbstreuth · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5624C
- Niklas Wagener · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5625B
- Dr. Anja Weisgerber · MdB, CDU/CSU5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5625D
- Heinrich Koch · MdB, AfD5. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/48, S. 5626C