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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1863

Was ändert sich?

Der Bund zahlt 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Betreiber der großen Stromnetze. Dadurch sinken die Netzentgelte und damit die Stromkosten für Haushalte und Unternehmen.

Ab wann: am Tag nach der Verkündung; der Zuschuss betrifft das Kalenderjahr 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: AfD, Linke

Verkündet am 11. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 317. In Kraft seit 12. Dezember 2025

Worum geht es?

Dämpfung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Netzentgelte im Jahr 2026: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose; …

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Einfügung § 24c und Änderung § 41 Energiewirtschaftsgesetz sowie §§ 26 und 27 Strompreisbremsegesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verpflichtung der Stromlieferanten zur Weitergabe der sich aus einer Netzentgeltsenkung ergebenden Kostenentlastung an die Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung sowie zum Hinweisen mit der Rechnung auf die Gewährung des Zuschusses und auf die bereitgestellten Informationen des zuständigen Netzbetreibers, einmalige Verpflichtung der Betreiber von Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen zur Sicherstellung der Transparenz über die Wirkung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für das Kalenderjahr 2026, insbes. über dessen Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte; Zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

a) Bund Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2026 soll durch Mittel des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht ersichtlich. b) Länder und Kommunen Die Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 2 400 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung a) Bund Für die Bundesverwaltung entsteht kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Bundesnetzagentur prüft die vorschriftsgemäße Verwendung des Zuschusses im Rahmen der ohnehin durchzuführenden Prüfung und Festlegung der Erlösobergrenzen. Im Vergleich zum bereits bestehenden Erfüllungsaufwand entsteht dabei kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. b) Länder und Kommunen Die Verwaltungen der Länder und Kommunen sind von den Regelungen nicht betroffen. Für sie entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht ersichtlich. Auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, hat der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einen entlastenden Effekt. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/1863 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 445/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1863
  3. Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
  4. Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2754
  6. Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
  7. Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
  8. Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet11. Dezember 2025

Namentliche Abstimmung am 13. November 2025

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1980010
AfD0012130
SPD111009
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN007312
Die Linke004321
fraktionslos0011
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.