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Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/1863
Was ändert sich?
Der Bund zahlt 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Betreiber der großen Stromnetze. Dadurch sinken die Netzentgelte und damit die Stromkosten für Haushalte und Unternehmen.
Ab wann: am Tag nach der Verkündung; der Zuschuss betrifft das Kalenderjahr 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: AfD, Linke
Verkündet am 11. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 317. In Kraft seit 12. Dezember 2025
Worum geht es?
Dämpfung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Netzentgelte im Jahr 2026: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose; …
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Einfügung § 24c und Änderung § 41 Energiewirtschaftsgesetz sowie §§ 26 und 27 Strompreisbremsegesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verpflichtung der Stromlieferanten zur Weitergabe der sich aus einer Netzentgeltsenkung ergebenden Kostenentlastung an die Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung sowie zum Hinweisen mit der Rechnung auf die Gewährung des Zuschusses und auf die bereitgestellten Informationen des zuständigen Netzbetreibers, einmalige Verpflichtung der Betreiber von Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen zur Sicherstellung der Transparenz über die Wirkung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für das Kalenderjahr 2026, insbes. über dessen Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte; Zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz
Wer ist betroffen?
- Stromkundinnen und Stromkunden in PrivathaushaltenEntlastungindirekt
Die Netzentgelte sinken, für Haushaltskunden im Schnitt etwa 17 Prozent Entlastung bei den Stromkosten.
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„Die Reduktion der Übertragungsnetzkosten kommt damit grundsätzlich allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute.“
- Verbraucherinnen und Verbraucher mit Stromvertrag außerhalb der GrundversorgungEntlastungindirekt
Stromlieferanten müssen die Entlastung aus gesunkenen Netzentgelten an sie weitergeben und auf der Rechnung auf den Zuschuss hinweisen.
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„Vor diesem Hintergrund verpflichtet § 118 Absatz 5 Stromlieferanten, die Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung im Rahmen von Verträgen mit einem einseitigen Preisanpassungsrecht des Stromlieferanten versorgen, eine sich aus einer Netzentgeltsenkung ergebende Kostenentlastung an die Letztverbraucher weiterzugeben.“
- Gewerbe- und Industriebetriebe als StromkundenEntlastungindirekt
Die Stromkosten sinken; für Gewerbe- und Industriekunden nennt die Bundesregierung 20 bis 28 Prozent Entlastung bei den Netzentgelten.
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„Es gebe für Haushaltskunden im Schnitt etwa 17 Prozent und für Gewerbe- und Industriekunden zwischen 20 und 28 Prozent Entlastung.“
- Übertragungsnetzbetreiber mit RegelzonenverantwortungEntlastung und Belastung
Sie erhalten zusammen 6,5 Milliarden Euro Zuschuss und müssen das Netzentgelt mit und ohne Zuschuss im Internet veröffentlichen; Aufwand etwa 600 Euro je Betreiber.
Zu tun: Zuschuss in Anspruch nehmen und Netzentgelte veröffentlichen
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„Satz 1 verpflichtet Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung, sowohl das unter Berücksichtigung des Zuschusses nach § 24c kalkulierte als auch das ohne Berücksichtigung des Zuschusses zu berechnende fiktive bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.“
- Betreiber von StromverteilernetzenBelastung
Sie müssen einmalig ein fiktives Netzentgelt ohne Zuschuss berechnen und es auf ihrer Internetseite dem tatsächlichen Netzentgelt gegenüberstellen.
Zu tun: fiktives Netzentgelt berechnen und veröffentlichen
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„Satz 2 verpflichtet Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ergänzend, ein fiktives Netzentgelt zu berechnen, das sich ohne Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgelts ergeben hätte, und dies auf ihrer Internetseite dem veröffentlichten Netzentgelt gegenüberzustellen.“
- StromlieferantenBelastung
Sie müssen Kostenentlastungen weitergeben und ihre Kunden mit der Rechnung auf den Zuschuss und die Informationen des Verteilnetzbetreibers hinweisen.
Zu tun: Hinweis auf der Stromrechnung geben
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„Satz 3 verpflichtet Stromlieferanten, die von ihnen belieferten Letztverbraucher mit der Rechnung auf die Gewährung des Zuschusses durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 24c hinzuweisen und auf die nach Satz 2 bereitgestellten Informationen des jeweils zuständigen Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen aufmerksam zu machen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
a) Bund Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2026 soll durch Mittel des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht ersichtlich. b) Länder und Kommunen Die Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 2 400 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung a) Bund Für die Bundesverwaltung entsteht kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Bundesnetzagentur prüft die vorschriftsgemäße Verwendung des Zuschusses im Rahmen der ohnehin durchzuführenden Prüfung und Festlegung der Erlösobergrenzen. Im Vergleich zum bereits bestehenden Erfüllungsaufwand entsteht dabei kein nennenswerter zusätzlicher Erfüllungsaufwand. b) Länder und Kommunen Die Verwaltungen der Länder und Kommunen sind von den Regelungen nicht betroffen. Für sie entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht ersichtlich. Auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, hat der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einen entlastenden Effekt. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. September 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht5. September 2025 · BR-Drs. 445/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. September 2025 · BT-Drs. 21/1863
- Bundestag: 1. Lesung10. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/32
- Bundesrat: 1. Durchgang17. Oktober 2025 · BR-PlPr. 1058
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung12. November 2025 · BT-Drs. 21/2754
- Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundestag: 3. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 2. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Im Bundesgesetzblatt verkündet11. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung am 13. November 2025
Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 198 | 0 | 0 | 10 |
| AfD | 0 | 0 | 121 | 30 |
| SPD | 111 | 0 | 0 | 9 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 0 | 73 | 12 |
| Die Linke | 0 | 0 | 43 | 21 |
| fraktionslos | 0 | 0 | 1 | 1 |
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Katherina Reiche · Bundesmin., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3502A
- Steffen Kotré · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3503A
- Daniel Walter · MdB, SPD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3504A
- Katrin Uhlig · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3504D
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3506A
- Tilman Kuban · MdB, CDU/CSU10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3506D
- Raimond Scheirich · MdB, AfD10. Oktober 2025 · Plenarprotokoll 21/32, S. 3508A
- Fabian Gramling · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4665B
- Dr. Rainer Kraft · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4665D
- Daniel Walter · MdB, SPD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4667A
- Michael Kellner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4668A
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4668C
- Dr. Andreas Lenz · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4726A