- Steuern und Finanzen
Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/4745
Was ändert sich?
Immobilienfirmen, die nur eigenen Grundbesitz vermieten und verwalten, sollen ab 2027 auch Gewerbesteuer auf ihre Mieteinnahmen zahlen; die Steuervergünstigung der erweiterten Grundstückskürzung entfällt. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.
Ab wann: 1. Januar 2027; der Finanzausschuss empfiehlt allerdings, den Gesetzentwurf abzulehnen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
LesungenBeratungsstand laut DIP: Beschlussempfehlung liegt vor
- Ausschuss
- dafür: Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD
- Chance
- sehr geringIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, AfD und SPD dagegen – zusammen 478 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.
Worum geht es?
Wegfall der erweiterten Grundstückskürzung für Gewerbesteuern auf Mieteinnahmen bei ausschließlich vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften für eine systemkonforme Beteiligung aller Kapitalgesellschaften am Gemeinwesen und Steigerung der kommunalen Einnahmen; Änderung § 9 Gewerbesteuergesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Vermögensverwaltende ImmobiliengesellschaftenBelastung
Ihre Mieteinnahmen wären künftig nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit, sondern würden zusätzlich zur Körperschaftsteuer besteuert.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen gemäß § 9 Nummer 1 Satz 2 bis 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) befreit.“
- Unternehmen, die Werks- und Betriebswohnungen bauenBelastung
Investitionen in Werks- und Betriebswohnungen würden nach Einschätzung im Ausschuss der Gewerbesteuer unterliegen und dadurch unattraktiver.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Wenn solche Modelle der Gewerbesteuer unterlägen, sinke ihre Attraktivität erheblich.“
- Wohnungsbaugesellschaften und sozialer WohnungsbauWirkung unklar
Ob und wie stark sie durch den Wegfall der Steuervergünstigung belastet würden, ist laut Ausschussberatung offen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus seien Fragen offen, insbesondere ob die vorgeschlagene Gesetzesänderung zu Belastungen im sozialen Wohnungsbau oder bei Wohnungsbaugesellschaften führe.“
- Mieterinnen und MieterWirkung unklarindirekt
Die Auswirkungen auf Mieten sind umstritten: Im Ausschuss wurde die Abschaffung mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt als kontraproduktiv bezeichnet.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Daher sei aus Sicht der Fraktion der AfD die vorgeschlagene Abschaffung der sog. erweiterten Grundstückskürzung auch vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt eher kontraproduktiv, weshalb man den vorliegenden Gesetzentwurf ablehne.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch den Wegfall der erweiterten Grundstückskürzung steigt das Gewerbesteueraufkommen um schätzungsweise mindestens 1,5 Mrd. Euro. Die kommunalen Haushalte werden entlastet. Für Bund und Länder ergeben sich durch die Gewerbesteuerumlage ebenfalls geringfügige Entlastungen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bei den Finanzämtern und damit den Ländern sinkt der Erfüllungsaufwand durch den Wegfall der mit der erweiterten Grundstückskürzung einhergehenden notwendigen Prüfung der Voraussetzungen. …
Mehr lesenWeniger
Für Bund und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht17. März 2026 · BT-Drs. 21/4745
- Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung7. April 2026 · BT-Drs. 21/5199
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Michael Schrodi · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Finanzen19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7905D
- Diana Zimmer · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7906C
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7907B
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7908B
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7908D
- Jens Behrens · MdB, SPD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7909C
- Torben Braga · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7910A
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7911A
- Karoline Otte · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7912B