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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/4745

Was ändert sich?

Immobilienfirmen, die nur eigenen Grundbesitz vermieten und verwalten, sollen ab 2027 auch Gewerbesteuer auf ihre Mieteinnahmen zahlen; die Steuervergünstigung der erweiterten Grundstückskürzung entfällt. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.

Ab wann: 1. Januar 2027; der Finanzausschuss empfiehlt allerdings, den Gesetzentwurf abzulehnen.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Lesungen
Stand: Lesungen, Stufe 3 von 5

Beratungsstand laut DIP: Beschlussempfehlung liegt vor

Ausschuss
dafür: Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD
Chance
sehr geringIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, AfD und SPD dagegen – zusammen 478 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Wegfall der erweiterten Grundstückskürzung für Gewerbesteuern auf Mieteinnahmen bei ausschließlich vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften für eine systemkonforme Beteiligung aller Kapitalgesellschaften am Gemeinwesen und Steigerung der kommunalen Einnahmen; Änderung § 9 Gewerbesteuergesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch den Wegfall der erweiterten Grundstückskürzung steigt das Gewerbesteueraufkommen um schätzungsweise mindestens 1,5 Mrd. Euro. Die kommunalen Haushalte werden entlastet. Für Bund und Länder ergeben sich durch die Gewerbesteuerumlage ebenfalls geringfügige Entlastungen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bei den Finanzämtern und damit den Ländern sinkt der Erfüllungsaufwand durch den Wegfall der mit der erweiterten Grundstückskürzung einhergehenden notwendigen Prüfung der Voraussetzungen. …

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Für Bund und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4745 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht17. März 2026 · BT-Drs. 21/4745
  2. Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung7. April 2026 · BT-Drs. 21/5199

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.