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Freitag, 9. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Namentliche Abstimmung · 8. Oktober 2026

Erster Gesetzentwurf: Steuervergünstigung für Immobiliengesellschaften abschaffen

Abgelehnt · Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU0198010
AfD0134016
SPD011208
Grüne75109
Linke540010
Fraktionslos2100
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

In dem ersten Gesetzentwurf der Grünen geht es um Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien erzielen. Diese Unternehmen können ihre Mieteinnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bislang von der Gewerbesteuer ausnehmen.

Die Grünen wollen diese Steuervergünstigung, die sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“, abschaffen. Immobiliengesellschaften sollen ihre Gewinne aus der Vermietung künftig grundsätzlich genauso der Gewerbesteuer unterwerfen müssen wie andere Kapitalgesellschaften ihre Gewinne. Nach Ansicht der Grünen führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Immobilienbranche und zu geringeren Einnahmen der Kommunen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der erste Gesetzentwurf wurde mit 131 Ja-Stimmen zu 446 Nein-Stimmen abgelehnt, darunter auch eine Gegenstimme von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Enthaltungen gab es keine.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.deZum Gesetz: Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Nein208
AfDgeschlossen Nein150
SPDgeschlossen Nein120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENmehrheitlich Ja85
Die Linkegeschlossen Ja64
Fraktionslosmehrheitlich Ja3